Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- Der Werth des jüdischen Eides
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 123 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Verth des jüdischen Lides. 183 hat später, nach manchen Wandlungen, in der Liturgie des Versöhnungsfestes insofern Eingang gefunden, als es üblich ward, dieselbe vor Beginn des Festes von dem Vorbeter vortragen zu lassen. Diese Gebet-Formel im Originale — dem aramäischen Idiom — ist in dem Flugblatt im wesentlichen richtig zum Abdruck gelangt. Die Uebersetzung giebt aber den Sinn der originalen Ausdruckssormen nicht wieder. Was vor Allem befremden muß, ist, daß in vorliegender Uebersetzung eines der grundlegenden Wörter, welches den Sinn und die Bedeutung des Ganzen beeinflußt und zwar die Worte (al nafschathana), welche wir „auf unsere Person genommen — d. h. im Zusammenhänge: „Die Gelübde u. s. w., welche wir uns selbst gegenüber geleistet" — bedeuten, in keiner Weise zum Ausdruck gebracht wird. Ob dies ein Versehen des Uebersetzeks selbst gewesen sei, oder ob beim Abdruck oder Nachdruck der entsprechende Ausdruck aus der Uebersetzung — sei es wissentlich oder unwissentlich — fortgelassen worden, kann der Unterzeichnete nicht beurtheilen, da ihm das Machsor von S. G. Stern-Wien, 1889, aus welchen: der Abdruck angeblich erfolgt ist, nicht vorliegt/) Es muß auch auffallen, daß das Flugblatt die Uebersetzung dem „Machsor, die sämmtlichen Festgebete der Israeliten für die Neujahrstage und das Versöhnungsfest von S. G. Stern, Wien 1889" entlehnt, einem Gcbetbuche für die Festtage, welches hier in Deutschland wohl gar nicht im Gebrauche sein dürfte, und nicht — was doch viel näher läge — dem Michael Sachs'schen Machsor, welches in deutschen Gemeinden die weiteste Verbreitung gefunden hat — wenn nicht die Verbreiter des Flugblattes die Tendenz geleitet hätte, aus den vielfachen Uebersetzungen diejenige zu wählen, welche für Mißdeutungen den weitesten Spielraum läßt. In der Verhandlung wurde vom Vertheidiger R.-A. Ulrich das Machsor von ■3tcvu vorgewiesen, in welchem die tteverseizung wirklich so mangelhaft ist. Jedoch ist auch in diesem die Anmerkung hingugestigt. um jede Mischenrung aus.;uschlies;en: „Nach der Lehre unserer Weiserl können rvir nur von solchen Gelübden, schwüren u. s. w., die wir iu aufgeregten und leidenschaftlichen Momenten, also ohne Bordedacht thun, eine Sühne erwarten' keineswegs aber von solchen, die üvir mit Besonnenheit thun oder welchen rvir von Rechtswegen angehalten werden können".