Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-02-01
- Page
- 99 (sequence 12)
- Language
- German
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Umschau. SS Diese in Oesterreich bereits sich offen kundgebende Tendenz des Antisemitismus wird in Frankreich noch nicht erkanntweil dort zunächst das fast alle Kreise einschüchternde Prätorianerthum sich klerikal und.imperialistisch geberdet und anscheinend nicht die Kirche, sondern nur das StaatSwesen schädigt, dessen nominelle Leiter durch ihre klägliche Haltung sich völlig unfähig erweisen, daS drohende Unheil zu beschwören. Die richterlichen Kreise zeigen eine weit größere Charakterstärke als die französischen Verwaltungsbehörden, was aber die NevisionSgegner zu täglich heftigeren Angriffen gegen die Justiz veranlaßt. Die einflußreichsten Mitglieder des KassationShofes Löw, Manau und Bard wurden von den Dreyfusgegnern ohne Rücksicht auf Bekenntniß und Abstammung zu Juden gestempelt. Der Versuch der von dem Justizminister Lebret begünstigten Antisemiten, die Revision der bisherigen Kommission zu entziehen, ist aber durch die gesinnungstüchtige Kammermehrheit vereitelt worden. Die erste Kammer des Pariser Civilgerichts hat sich auch durch die Schimpfereien der Antisemiten - in ihrem Gerechtigkeitssinn nicht beirren lassen und den berüchtigten Jules" Guörin, Direktor des „Antijuif“, und den Geschäftsführer dieses Blattes zu je 500 Frcs. Buße an jeden der sechs israelitischen Geschäftsleute verurtheilt, über die das Kloakenblatt unter dem Titel „Isrutzl cliez iious“ die gemeinsten Beleidigungen und Verleumdungen erhoben hatte. Ueberdies wurde dem Blatte verboten, einen der Namen der Kläger zu veröffentlichen unter Androhung von je 100 Frcs. Schadensersatz für jeden Kontraventionsfall. Das Pariser Zuchtpolizeigericht verurtheilte die geistreiche Tischgenossin des Präsidenten Faure, die unter dem Namen „G i) p" schreibende antisemitische Gräfin Märtel wegen einer schnöden Verleumdung des Senators Trarieux zu 5000 Frcs. Schadensersatz, 1000 Frcs. Verösfentlichungskosten des Urtheils in fünf Zeitungen, zu allen Streitkosten und zur Unterdrückung der verleumderischen Stelle des Buches. Im ganzen kostet der Spaß Madame de Märtel 7 bis 8000 Frcs., etwa so viel, wie ihr in den letzten Jahren drei oder vier ihrer Hetzschriften eingebracht haben mögen, und man darf annehmen, daß sie nach dieser Erfahrung künftig etwas vorsichtiger sein wird. In Lyon würde der Verleger des „Judenanzeigers", Sapin, welcher die Namen jüdischer Geschäftsleute mit verunglimpfenden Bemerkungen veröffentlichte, bestraft. Das von der Berufungsinstanz bestätigte Urtheil lautete auf 3 Monate Gefängniß, 1500 Frcs. Geldstrafe, 2500 Frcs. Schadenersatz an die beiden Kläger, Einziehung und Vernichtung aller Abdrücke. Dagegen hatten die französischen Antisemiten eine ihnen günstige Nechtsentscheidung in dem „Tabet-Fall"