Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-02-01
- Page
- 100 (sequence 13)
- Language
- German
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100 Im deutschen Reich. zu verzeichnen, indem das Handelsgericht MontbSliard die EntschädigungSklage des von der Aktiengesellschaft Edouard Perart u. Co. nur wegen seines jüdischen Religionsbekenntnisses seines algerischen Postens enthobenen Löon Tabet kostenpflichtig abwies. In der Urteilsbegründung wurde gesagt: Die beklagte Firma hat durch die Entlassung des Lson Tabet lediglich einem unausweichbaren Drucke der Nothwendigkeit nachgegeben, welche in diesem Falle als eine koroe majeure bezeichnet werden muß, in Folge deren Lson Tabet eben die Folgen dieser Volkserregung einfach zu tragen hat. Treffend bemerkt hierzu die „St. Petersburger Zeitung": „Diese Gerichtsentscheidung beweist wohl vor allem eine vollständige Verschiebung des richterlichen Gewiffens in die Richtung der Politik und eine freiwillige Unterordnung des Rechtsgefühls unter die herrschenden politischen Strömungen. Für die Freunde der Geschworenengerichte dürfte dieser Fall einen ausgezeichneten Beweis a contrario abgeben, da hier die Abhängigkeit des Staatsgerichts von der Straße klar hervorgeht. Nach der treffenden Aeußerung des verstorbenen Göttinger Rechtsgelehrten Jhering ist die c o n d i t i o sine qua non eines jedenStaatsorganismus dieMacht,seinen Bürgern gleichen Schutz zu verleihen; fällt diese Voraussetzung, so verliert der Staat seine Existenzberechtigung!" A. L. Korrespondenzen. * Berlin, 8. Februar. Dem statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin entnimmt die„Allg.Ztg. desJudenthums" über die Kriminalität der Juden nachstehende Angaben über diejenigen Delikte, wegen welcher zehn oder mehr Juden hier bestraft worden sind. Das Verhältniß zu den übrigen Bestraften ergiebt sich durch die Vergleichung der eingeklammerten Zahlen, welche jüdische Personen betreffen. Bestraft wurden in Berlin wegen Hausfriedensbruchs 915 (18), Verletzung der Wehrpflicht 442 (48), Vergehens gegen die Vorschriften über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern 75 (23), Vergehens gegen die Konzessionspflicht 659 (13), Vergehens gegen die Sonntagsruhe 1877 (181), Vergehens gegen die Vorschriften bezüglich der Jmpfgesetze, Krankenversicherung, Unfallversicherung u. s. w. 142 (23), Kuppelei 652 (14), Beleidigung 2163 (103), einfacher Körper-