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Im deutschen Reich · 1899-02-01 · Heft 2 (Februar 1899) · p. 85

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 2 (Februar 1899)
Article
Aus dem Protokoll des ersten Verbandstages des Verbandes der jüdischen Lehrervereine
Date
1899-02-01
Page
85 (sequence 3)
Language
German
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Aus dem Protokoll des Verbandstages der jüdischen Leh ervereine. 88^ Da nach dem neuen Besoldungsgesetz der Staat mit größerer Energie als bisher die Auflösung von Schulen mit nur geringer Frequenz fordert, dürfte mit dem Tode der jetzigen Stelleninhaber noch eine ganze Zahl jüdischer Volksschulen eingehen. Um im gegenwärtigen Stadium zur Hebung der jüdischen Schulverhältnisse beizutragen, fehle es allerdings an einer mit behördlicher Autorität ausgestatteten Centrale, die auf Gemeinden und Lehrer einzuwirken berufen sei; in Ermangelung einer solchen müßten der Gemeindebund und die Provinzialverbände für diese Frage möglichst interessiert werden. Zu diesem Zwecke sei das gesammte einschlägige Material zu einer Denkschrift zu verarbeiten und für Verbreitung dieser besonders auf den Gemeindetagen in geeigneter Weise Sorge zu tragen. An der Diskussion betheiligten sich außer dem Vorsitzenden, welcher den Standpunkt des Verbandsvorstandes darlegte, Becker- Wollstein, Dr. Gutmann-Breslau, Dr. Blaschke-Berlin, Bernhard- Tarnowitz. und Liepmannssohn - Minden. Schließlich gelangte folgender Antrag zur Annahme: Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, eine Denkschrift über die Verhältnisse der jüdischen Volksschulen mit Berücksichtigung der eingegangenen Referate abzufassen, um dem Gemeindebunde sowie den bestehenden Gemeindeverbänden das Material für die Behandlung dieser Frage zu gewähren. (Das Geeignete dürste nur mit Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse gefunden werden können. Anmerkung d. Redaktion.) Es referierte sodann Goldschmidt-Köln über die Anträge der Vereine jüdischer Lehrer in Rheinland und Westfalen sowie in Süddeutschland, betreffend die Stellung der jüdischen Lehrer innerhalb der Gemeinde. Dem Lehrer solle im Schulvorstand Sitz und Stimme ringeräumt werden, ebenso, soweit er Vorbeter sei, in den Kommissionen für gottesdienstliche Angelegenheiten überall da, wo kein Rabbiner amtiert. Correferent Eppstein-Hoppstädten verlangte ebenfalls für den Lehrer Sitz und Stimme im Schulvorstand, nicht aber im Synagogenrath, da sonst der Lehrer in religiöse Streitigkeiten verwickelt werden könnte. In der Debatte stellte sich Baum-Rheine auf den Standpunkt des Referenten, während Dr. Blaschke in Uebereinstimmung mit dem Correferenten von dieser Forderung abrieth. Der Gemeindebund könne wohl dafür eintreten, daß dem Lehrer Sitz und Stimme im Schulvor-

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