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Im deutschen Reich · 1899-01-01 · Heft 1 (Januar 1899) · p. 35

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 1 (Januar 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-01-01
Page
35 (sequence 5)
Language
German
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Umschau. 85 die Aufnahme jüdischer Schülerinnen zurück; von antisemitischer Gesinnung ist in den seltensten Fällen die Rede. ES bleibt ihnen einfach keine Wahl. Gerade deshalb wäre «S eine außerordentlich« Ungerechtigkeit und Härte, sie auf dem Verwaltungswege zur Aufnahme von Jüdinnen zu zwingen. Wer hindert die Juden denn, eigene Schulen anzulegen? Wir stehen ihnen dafür ein, daß sich die Christen da nicht zur Aufnahme drängen werden." — Wer seine Kinder „von der Berührung mit dem Judenthum" fernhalten will, kann dies nur au8 religiösen — die „Kreuz-Zeitung" sagt thörichterweise konfessionellen — Rücksichten thun. Haben wir erst »Ludenschulen", dann ist eö leicht erklärlich, „daß sich die Christen nicht zur Aufnahme drängen werden"; denn sie dürfen keine Aufnahme finden, wenn der Leiter der Schule ein Jude oder «ine Jüdin ist. Da, wo das nicht verboten war, z. B. in Hamburg an der Stistungsschule, deren Direktor R6e ein Jude war, war die Zahl der christlichen Schüler wenigstens ebenso groß wie die der jüdischen. Der Beschluß der Berliner Stadtverordneten- Versammlung, den Magistrat zu ersuchen, bej» Leitern der bestehenden Privatschulen gegenüber mit allen zu Gebote stehenden Mitteln den Grundsatz konfessioneller Duldung zur Geltung zu bringen, neu« Privatschulen aber nur zu konzessionieren, wenn die Leiter sich verpflichten, bei der Aufnahme ohne Rücksicht auf die Religion der anzumeldenden Kinder zu verfahren, hat die Konservativen Stöcker'scher Observanz und besonders einzelne reinen Arier mit orientalischem Typus in hellen Zorn versetzt. Komisch wirkt es, wenn Dr. Fr. Lange in der „Deutschen Ztg." pathetisch erklärt: „Wichtiger als diese mehr rechtliche ist die ethisch« Seite der Frage, deren Behandlung allerdings das Wesen der erleuchteten Körperschaft in sehr greller Beleuchtung zeigt.Man sucht die deutsche Gesellschaft und will sie nötigenfalls erzwingen. Und zu diesem Handlangerdienst für das Judenthum giebt sich die Berliner Stadtverordneten-Versammlung her und erklärt, im Namen der Freiheit zu fechten, indem sie weite christliche Kreise zu unerwünschter jüdischer Gesellschaft nöthigt." Es blieb Herrn Dr. Fr. Lange Vorbehalten, der Erziehung der Jugend zum Religions» und Rassenhaß eine ethische Seite abzugewinnen. Ihn scheint es zu ärgern, daß sich die Berliner Stadtverordneten nicht zu „Handlangern der Reaktion" hergeben und es als wahre „Sittlichkeit" betrachten, unschuldige Kinderherzen vor diesem Gift zu hüten. Der Beschluß des Berliner Magistrats, welcher die ärztliche Ueberwachung der Schulen betrifft, erregt bei Herrn

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