Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-01-01
- Page
- 33 (sequence 3)
- Language
- German
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Umschau. 88 wird in der „Kreuz - Ztg." als etwas bezeichnet, worin sie einen Vorzug erblicken müfle. Taktisch ist dies jedenfalls richtig, aber faktisch wird kein großer Unterschied zu bemerken sein, denn daS Ziel ist hüben wie drüben das gleiche; die Beweggründe ähneln sich zum Verwechseln, so daß der Unterschied nur in dem gewählten Mittel liegt. Woraus es der „Kreuz-Ztg." und ihren Hintermännern ankommt, ist einfach, die Juden ohne allzuviel Geräusch wieder in ein Ghetto zu sperren, und damit diejenigen Elemente zu beseitigen, welche sie als die stärksten Hemmnisse für ihre sonstigen reaktionären Pläne ansieht. Vor Kurzem schrieb das edle Blatt: „In Berlin haben bekanntlich einige VorsteherinnenhöhererTöchterschulen die unbeschränkte Aufnahme jüdischer Schülerinnen abgelehnt. Mit diesem Vorgänge beschäftigt sich das Stadtverordneten - Kollegium bereits seit einigen Jahren, ohne das richtige Mittel, die angebliche „Nothlage" jüdischer Schulpflichtiger zu heben, gefunden zu haben. Was gäbe es Einfacheres, um den aus christlichen Privatanstalten „verdrängten" Jüdinnen Unterkunst zu verschaffen, als jüdische Privatschulen zu errichten? Diese einfachste Lösung der „Töchters ch u l f r a g e " ist aber den Berliner Stadtvätern garnicht eingefallen. Sie, die stolzen Verfechter freiheitlicher Grundsätze, nach denen in keinen Gewerbebetrieb durch Zwangsmittel «ingegrisfen werden soll, wissen kein anderes Mittel zur Unterbringung „überzähliger" jüdischer Schülerinnen als Zwang für christliche Vorsteherinnen, in unbeschränktem Maße Jüdinnen aufzunehmen und Zwang für christliche Eltern, ihreTöchter gemeinschaftlich mit Jüdinnen unterrichten zu lassen. Der Ausschuß hat den Magistrat aufzufordern beschlosien, bei den Aufsichtsbehörden mit allen Mitteln den Grundsatz zur Geltung zu bringen, daß die Abweisung jüdischer Schülerinnen mit der geltenden Rechtsordnung unvereinbar sei; ferner der Konzesstonierung neuer Privatschulen nur dann zuzustimmen, wenn die Bewerber sich verpflichten, Kinder ohne Rücksicht auf die Religion aufzunehmen, und endlich, die schleunige Errichtung einer „höheren Mädchenschule" im Westen in die Wege zu leiten. Daß die Aufsichtsbehörde den gewünschten Zwang auf die christlichen Interessenten ausüben könnte, halten wir für ausgeschlossen. Wenn wirklich ein „thatsächlicher Nothstand" für jüdische Schülerinnen im Westen Berlins vorliegen sollte, so sollte die Stadtbehörde nicht zögern, eine „höhere Mädchenschule" einzurichten; dieselbe würde sich dann schon von selbst zu einer jüdischen gestalten." Es ist kaum anzunehmen, daß die „Kreuz-Ztg." so naiv sei, ernstlich anzunehmen, die einfachste Lösung der „Töchterschulfrage", nämlich die Errichtung