Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1899)
- Article
- Die Verhandlungen des ersten vereinigten preußischen Landtages vom Jahre 1847 über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend
- Date
- 1899-01-01
- Page
- 25 (sequence 6)
- Language
- German
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Die Verhandlungen des Ersten Vereinigten Preußischen Landtages. LS desgleichen von der juristischen Fakultät, da die Mitglieder dieser die Staats-, Rechts- und Familienverhältniffe darstellen und begründen müßten und diese nur vom christlichen Standpunkte au» begründet werden könnten; auch müsse ein Bewerber, der zur Habilitation zugelassen werden wolle, Doctor juris utriusque sein, was ein Jude nicht werden könne. In der philosophischen Fakultät dürften sie nicht zum Unterricht in der Philosophie, Geschichte und Linguistik zugelaflen werden, weil dazu christliche Lebensauffassung nöthig sei. Und was die weiteren Beschränkungen betreffe, so ergäben sie sich daraus, daß den Juden kein mit autoritativer Gewalt ausgestattetes Amt übertragen werden solle. — Diesen Ausführungen des Regierungsvertreters gegenüber erklärte der Abgeordnete v. B i n ck e die Beschränkungen als nicht zulässig. Daß Juden von theologischen Professuren ausgeschlossen seien, sei. ja selbstverständlich, aber weshalb sie auch von der juristischen Fakultät ferngehalten werden sollten, könne er nicht einsehen; man könnte höchstens dafür sorgen, daß sie nicht Kirchenrecht lehren.. Ebenso meine er, daß sie geeignet seien, philosophische Professuren zu übernehmen, da die Philosophie voraussetzungslos sei und nicht die christliche Lehre zur Grundlage habe. Auch die linguistischen und historischen Fächer böten keinen Anlaß, weshalb sie den Juden verwehrt sein sollten. Im Gegentheil, nach beiden Richtungen könnten jüdische Professoren objektiver lehren als christliche. Wo die Statuten die Zulassung jüdischer Lehrer an Universitäten verhinderten, müßten diese aufgehoben werden, der Landesherr habe dazu ein Recht, da er nur das Wohl des Staates zu berücksichtigen habe. Ordentliche Professuren aber den Juden zu versagen, weil sie nicht Dekane werden sollten, sei um so weniger Anlaß, da ja die Dekane fast gar keine polizeiliche Gewalt hätten, sondern diese von den Universitätsrichtern geübt würde. — Abgeordneter Mevissen erklärte nicht zugeben zu können, daß bestimmte Lehrfächer der Universität von christlichem Geist durchweht sein müßten,, weil bei einer solchen Forderung der freien Forschung die Wurzel abgegraben und damit der Ruhm Deutschlands, eine Stätte freier Forschung zu sein, verloren würde. Darum bitte er um Beseitigung aller konfessionellen Trennungen. — Nunmehr wurde die Zulassung zu allen akademischen Lehrämtern, welche nicht ihrer Natur nach das christliche Glaubensbekenntniß voraussetzen, aus-