Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1899-01-01 · Heft 1 (Januar 1899) · p. 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 1 (Januar 1899)
Article
Antisemitismus und Medizin
Date
1899-01-01
Page
10 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316650-2316652-2323498--04848-2323580
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

machen. Diese Thalsache ist längst durch die bekannt gewordenen, überaus betrübenden Ziffern der Einkommensteuer unzweideutig erhärtet worden. Der Antisemitismus gehört mit zu den Gründen, die den jüdischen Arzt in die Großstädte treiben oder hier, soweit eS sich um Universitätsstädte handelt, festhalten, und damit erklärt sich denn auch die ebenfalls in der antisemitischen Preffe oft gerügte Erscheinung, daß die großstädtischen Krankenhäuser von jüdischen Aerzten überschwemmt werden. Denn die für den unbefangenen Beurtheiler vielleicht näher liegenden Gründe, daß die jüdischen Aerzte, die als Assistenten in die Krankenhäuser gehen, ein anerkennenswerthes Streben nach wiflenschaftlicher und praktischer Vervollkommnung einerseits und humanitärer Bethätigung andererseits beseelt, werden unsere Herren Gegner nicht gelten lassen, wie sie überhaupt den jüdischen Aerzten jeden idealen Sinn absprechen. So begrüßt eö die „Staatsbürger - Zeitung" vom 15. Juli d. I. als eine „erfreuliche Wahrnehmung", daß einzelne Städte, wie Chemnitz, Assistenzarztstellen für das städtische Krankenhaus ausschreiben und von den Bewerbern die Einsendung eines Taufscheines verlangen, d. h. jüdische Aerzte von diesen Stellen prinzipiell ausschließen. An der Ausbringung der kommunalen Abgaben, aus denen auch die städtischen Krankenhäuser unterhalten werden, dürfen sich die Chemnitzer Bürger jüdischen Glaubens loyaler Weise nach wie vor betheiligen. Was berechtigt zu einer, so versteckten Boykottierung der jüdischen Aerzte, die übrigens auch schon ungeniertere Formen angenommen hat; so sucht die Großherzogliche Landes-Jrren-Heil- und Pflegeanstalt in Blankenhain bei Weimar, um nur ein Beispiel zu nennen, laut Bekanntmachung vom 21. September d. I., einen Assistenzarzt und fordert ausdrücklich nur Aerzte christlicher Religion zur Bewerbung auf. Ist ein vom Staate approbierter jüdischer Arzt zur Uebernahme derartiger Stellungen nicht qualifiziert; giebt es denn in der That Eigenschaften, mit seinem Glauben oder seiner Raffe zusammenhängende Eigenschaften, die ihn von vornherein für die pflichtgetreue Erfüllung seiner Berufspflicht an einer staatlichen, von den Geldern aller Steuerzahler unterhaltenen Heilanstalt ungeeignet erscheinen lassen? Die Frage aufwersen, heißt die Maßnahme im vollen Lichte ihrer Ungerechtigkeit beleuchten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.