Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1898)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1898-12-01
- Page
- 639 (sequence 5)
- Language
- German
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Umschau. SSS- Lehrerinnen pflichttreu gewirkt und keinen Anlaß zu Befürchtungen für das Seelenheil ihrer christlichen Schüler gegeben haben. Die Anschauungen, welche bei dem Vorstoß gegen die jüdischen Lehrkräfte maßgebend waren, entsprechen den von dem getauften Juden Stahl den romantischen Rückschrittlern ertheilten Lehren, sind aber unvereinbar mit dem in der Verfasiung und in den Reichsgesetzen enthaltenen „Tropfen demokratischen Oels". Von dieser Ueberzeugung ausgehend, erklärte der Stadtverordnete Dr. Neumann bei der Berathung des Antrags Dr. P r e u ß und Genossen in der Berliner Stadtverordneten-Versammlung, daß die Magistratsmitglieder, welche den Eid auf die Verfassung geleistet, auch das Recht und die Pflicht hätten, darüber zu wachen, daß weder Gesetz noch Verfassung verletzt würden. Der Stadtv. Dr. Friedemann wies nach, daß die Ansicht des Stadtschulrathes, daß die Verfügung das Gesetz nicht verletze, unzutreffend sei. Das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 über die Gleichberechtigung der Konfessionen lasse keinen Zweifel darüber, daß die Verfügung unzulässig sei. Der Antrag wurde zuletzt an einen Ausschuß verwiesen. Es handelt sich thatsächlich bei dieser Angelegenheit nicht nur um die Wahrung wohlerworbener Rechte einzelner, nicht nur um die in Frage gestellte Gleichberechtigung der Bekenner der verschiedenen Religionen, sondern um die für alle Deutschen weit wichtigere Entscheidung, wie weit di« Verquickung von Politik und Religion getrieben werden soll und ob für die Verwaltung wieder Anschauungen maßgebend werden sollen, die einst Stahl und von Gerlach geltend machten, die aber seitdem längst als ein überwundener Standpunkt betrachtet worden sind. Das berührt nicht nur die Juden, sondern die Bürger aller Bekenntnisse und Parteien! Daß die Gegner der Emanzipation auch die Gegner der politischen Freiheit sind, hat sich auch bei der Ausweisungspolitik kundgegeben, die sich zuerst den ausländischen Juden fühlbar machte, denen die vorher genossene Gastfreundlichkeit plötzlich versagt wurde, dann aber auch weiteren Kreisen gegenüber das versuchte, was die antisemitische „Staatsbürger-Zeitung" als eine Wahrung des „Deutschen Hausrechts" preist. So lange es sich nur um Ausweisungen eingewanderter Israeliten handelte, wurde von der Mehrheit des Volkes diesem Vorgehen keine besondere Bedeutung beigelegt. Inzwischen haben sich diese Maßnahmen, welche auch für das Schicksal der mit diesen Einwanderern verschwägerten deutschen Juden vielfach verhängnißvoll waren,nur als „Probepfeile" erwiesen, um eine sogenannte „nationale" Politik einzuleiten, welche kaum einer Zeit entspricht, die im Zeichen des Weltverkehrs steht. Die „Berliner 49