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Im deutschen Reich · 1898-12-01 · Heft 12 (Dezember 1898) · p. 636

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 12 (Dezember 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-12-01
Page
636 (sequence 2)
Language
German
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Im deutschen Reich. weittragender Weise selbst unter dem Ministerium Zedlitz nicht zu gewärtigen waren, wenn im Schulwesen Anordnungen erfolgen, welche man nicht ohne Grund als Glieder in einer ganzen Kette von Verwaltungsmaßnahmen ansieht, die sich sämmtlich gegen die Gleichberechtigung der Juden richten. Deshalb hat die vom Magistrat der deutschen Reichshauptstadt der Stadtverordneten-Versammlung übersandte Abschrift einer die jüdischen Lehrkräfte betreffenden Verfügung des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums an die Städtische Schuldeputation Berlins zahllose Gemüther auf's Tiefste erregt. Die vom 22. April d. I. datierte Verfügung lautet: „Aus den uns eingereichten Tabellen, betreffend die durch jüdische Lehrkräfte besorgten Ordinariate, haben wir ersehen, daß die Zahl derselben von 58 auf 54 gesunken ist. Es geht daraus aber auch hervor, dasz von den 54 Ordinariaten 6 vorhanden sind, in deren Klassen gar keine jüdischen Kinder, 36 sich finden, in deren Klassen je 1 bis 9 jüdische Kinder und 12 da sind, in deren Klassen 10 bis 26 jüdische Kinder sitzen. Wenn der Herr Minister nach dem Erlas; vom 27. Dezember 1895 gegen Schluß ausdrücklich diejenigen Fälle vermieden zu sehen wünscht, in denen jüdische Lehrpersonen das Ordinariat einer Klasse erhalten, in welcher sich keine oder nur ganz wenige jüdische Kinder befinden, so ist es gewiß nicht unbillig, wenn bei Annahme einer Durchschnittsfrequenz pro Klasse von 50 bis 60 Kindern mindestens das Vorhandensein von 20 bis 25 jüdischen Kindern gefordert wird, um die Betrauung einer jüdischen Lehrkraft mit einem Ordinariat gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Wenn man auch mit Rücksicht auf die thatsächlichen Verhältnisse noch einen -Schritt weiter gehen und in den 12 Fällen, wo in einer Klasse je 10 bis 26 jüdische Kinder sitzen, die Beibehaltung der Ordinariate ausnahmsweise noch bis auf Weiteres gestatten wollte, so werden doch die 6 -J- 36 42 Ordinariate nicht aufrecht erhalten werden können. Wir haben der Schul-Deputation wegen der organisatorischen Schwierigkeiten, die eine Aenderung auf diesem Gebiete mit sich bringt, länger als ein Jahr Zeit gegeben, um den Erlaß des Herrn Ministers zur Ausführung zu bringen. Wir müssen aber nunmehr Wohldieselben ersuchen, die Ordinariate der sechs Klassen, welche gar keine jüdischen Kinder in sich fassen, bis zum 1. Oktober d. I., und diejenigen der 36 Klassen, in denen n ureinige wenige jüdische Kinder (1—9) sitzen, wenn möglich, bis zum 1. April 1899 mit christlichen Lehrkräften zu besetzen. gez. Pilger." Gleichzeitig wurde der Berliner Stadtverordnetenschaft aber auch der Bericht der Städtischen Schuldeputation an das Kgl. Provinzial-Schul-Kollegium zugestellt. In diesem vom 10. No-

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