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Im deutschen Reich · 1898-12-01 · Heft 12 (Dezember 1898) · p. 633

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 12 (Dezember 1898)
Article
Die Verhandlungen des ersten vereinigten preußischen Landtages vom Jahre 1847 über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend
Date
1898-12-01
Page
633 (sequence 8)
Language
German
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Die Verhandlungen des Ersten vereinigten Preußischen Landtages. 638 zusammenthun sollen, um gemeinschaftlich einen Religionslehrer anzustellen, wurde von keiner Seite vorgeschlagen. Die Fassung der Kommission fand die Zustimmung der Majorität. Aberdie Kommission ging noch über den Gesetzentwurf hinaus, indem sie der Ueberzeugung war, daß der Staat, wenn er dm Gemeinden die Verpflichtung auferlege, einen Religionslehrer anzustellen, auch dafür zu sorgen habe, daß es an qualisizierten Religionslehrern nicht fehle. Zu diesem Zwecke müsse er sich die Einrichtung von Seminarien angelegen sein lassen. Denn wie er christliche Seminarien gründe, zu deren Erhaltung die Juden beisteuem müßten, so sei es auch seine Pflicht, jüdische, von der Gesammtheit der Steuerzahler erhaltene Seminarien einzurichten. Diese Meinung einzelner Mitglieder, in der das Prinzip der Gleichberechtigung zum vollen Ausdruck kam, wurde von anderen mit dem Hinweis darauf widerlegt, daß die jüdische Religion nur eine geduldete sei, der Staat sich also nicht darum zu kümmern habe, wie die Religionslehrer ihre Ausbildung erlangen. Die Majorität entschied sich dafür, daß jüdische Seminare, aber nicht auf Kosten des Staats, errichtet werden. — Was nun die Prüfung der Religionslehrer betrifft, so kann eine solche sich nicht auf die Rechtgläubigkeit beziehen, da das Judenthum eine geistliche Autorität überhaupt nicht anerkennt; es kann nur verlangt werden, daß der jüdische Religionslehrer allgemein die Qualifikation als Lehrer Nachweise. Des weiteren war man der Meinung, daß man den Juden Gelegenheit geben müsse, sich für die Lehrerprüfung auf demselben Wege vorzubereiten wie die Christen. Daher sei zu erwägen, ob, da die Einrichtung jüdischer Seminare auf Staatskosten abgelehnt und es daher fraglich sei, ob solche überhaupt gegründet würden, die jüdischen Lehramts - Aspiranten auf christlichen Seminarien zugelassen werden könnten. Der Regierungskommissar hielt dies nicht für angängig, weil die Seminarien die christliche Lebensgemeinschaft zur Grundlage hätten, die durch das Eintreten der Juden gestört würde. Während er also die volle Aufnahme jüdischer Aspiranten in die christlichen Seminare zurückweist, glaubt er soviel zugeben zu können, daß dieselben am Unterrichte theilnehmen. Demnach wird die Aufnahme jüdischer Lehramts- Aspiranten in Seminare für christliche Lehrer gestattet. — Da die Ständekurie die Errichtung öffentlicher jüdischer Schulen abgelehnt hatte, fielen auch die übrigen Bestimmungen fort.

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