Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1898)
- Article
- Konfessionelle Kandidaturen
- Date
- 1898-12-01
- Page
- 616 (sequence 10)
- Language
- German
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616 Im deutschen Reick. der Wahlmännerversammlung das Schlagwort von der „konfefsionellen Kandidatur" gebraucht haben, bona fiele gehandelt haben; aber die Begriffsverwirrung ist so groß, daß es nothwendig ist, hier das Wort „konfessionelle Kandidatur" unter die Lupe zu nehmen und zu fragen: ist das, was wir gethan haben, wirklich eine konfessionelle Kandidatur gewesen und was ist überhaupt das Wesen einer konfessionellen Kandidatur? Meine Herren! 430 christliche Abgeordnete sind bisher im preußischen Parlament gewesen; unter ihnen kein einziger Jude, niemals ist es bisher einem Christen beigekommen, daran Anstoß zu nehmen, daß im paritätischen Staat das Parlament konfessionell ch r i st l i ch sei! Auch die Juden haben bisher keinen Anstoß daran genommen! Man hat wohl hin und wieder die Frage ventilirt, ob dieser konfessionell christliche Charakter des preußischen Parlaments auf einem Zufalle beruhe, und es hat harmlose Gemüther genug gegeben, die es sich und anderen einreden wollten, daß die von Herrn Stöcker gepriesene Judenreinheit des Hauses einer jener dem Gesetze der großen Zahlen trotzenden unbegreiflichen Zufälle ist. Ich mag diese Frage hier nicht zur Erörterung bringen; ich will nur die charakteristische Thatsache konstatieren, daß in dem Augenblicke, wo die konfessionelle Harmonie des Parlaments durch das Eindringen eines Juden gestört zu werden droht, Hunderte von Menschen, die bisher trotz ihres Liberalismus an dem Ausschluß der Juden aus dem Parlamente keinen Anstoß genommen hatten, sofort über die konfessionelle Kandidatur des einen Juden ein Zetergeschrei erhoben. Man wird mir zugebe» müssen, daß der Thatbestand einer konfessionellen Kandidatur unmöglich schon dadurch erfüllt wird, daß im paritätischen Staate ein Jude gewählt wird. Denn wäre wirklich der eine Jude Friedemann um seines Judenthums wegen ein konfessionell jüdischer Kandidat, dann hätten wir neben seiner konfessionell jüdischen Kandidatur 429 christlichkonfessionelle Kandidaturen und man wird nicht sagen können, daß dieses Zahlenverhältniß Anlaß zu Vorwürfen gegen die Juden giebt! Man wird auch unmöglich die Begriffsbestimmung dahin machen können, daß man sagt: eine jüdisch-konfessionelle Kandidatur ist diejenige, bei der ein Jude von Juden aufgestellt, unterstützt oder gewählt wird. Denn mit demselben Rechte würden diejenigen