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Im deutschen Reich · 1898-12-01 · Heft 12 (Dezember 1898) · p. 614

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 12 (Dezember 1898)
Article
Konfessionelle Kandidaturen
Date
1898-12-01
Page
614 (sequence 8)
Language
German
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614 3«n deutschen Reich. den religiösen Parteien in der jüdischen Gemeinde gegenüber. Als es sich um die Repräsentantenwahlen zur jüdischen Gemeinde handelte, da haben wir nicht eine parteireligiöse Stellung dokumentiert, sondern an beide Wahlvereine, den liberalen Wahlverein und den Centralverein für die Interessen der jüdischen Gemeinde, haben wir uns gewandt und beide ersucht, Männer in die jüdische Gemeindevertretung zu wählen, die ein Herz für die Abwehr antisemitischer Angriffe haben! (Bravo!) Und nun, da zum ersten Male an uns die Frage herangetreten ist. ob wir zu den Parlamentswahlen Stellung nehmen sollen, sinnt man uns an, wir sollten mit verschränkten Armen dastehen und die Dinge gewähren lassen, wie sie gehen! Gewiß ist in der ersten Zeit unserer Thätigkeit der Rechtsschutz vorwiegend im Verein geübt worden; aber wir können uns doch nicht beschränken, Strafanträge wegen Beleidigung, groben Unfugs, Denunziationen wegen Aufreizung und Neligionsvergehen zu stellen! Das kann doch nicht der Inbegriff unserer Thätigkeit sein! Wo werden die Geschicke des Volkes und des Staates vorwiegend entschieden? In den Parlamenten! Von der Tribüne der Parlamente sind die schlimmsten Angriffe gegen unsere Glaubensgenossenschaft gerichtet worden. Die Parlamente sind die Faktoren der Gesetzgebung und die Kontrolle der Administration; denken Sie an die für das politische und wirthschaftliche Leben der Juden tief einschneidenden Fragen, welche den Parlamenten in den letzten Jahren vorgelegt worden sind! Denken Sie an den Asseflorenparagraphen! Denken Sie an die Fragen, die in der administrativen Praxis sich entwickeln, Ausweisungen, Schächtfragen, Verletzungen der Parität in sonstiger Beziehung, an die Frage der jüdischen Lehrerinnen! Wo können diese Fragen anders als in den Parlamenten zum Austrag gebracht werden? Sollen wir die verletzten Interessen und Gerechtsame der jüdischen Lehrkräfte an den Berliner^ Volksschulen nur dadurch wahren, daß wir Deputationen an den Minister schicken, die er wohlwollend und leutselig empfängt, oder sollen wir versuchen, die Frage da zum Austrag zu bringen, wo die Minister ernstlich Rechenschaft zu geben, die Regierung auf Interpellationen Rede zu stehen hat? Alle die Fragen der Unterrichtsverwaltung lassen sich ja gar nicht anders als im Parlamente lösen, da bekanntlich der Minister des Kultus, der Unterrichts- und religiösen

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