Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 11 (November 1898)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1898-11-01
- Page
- 596 (sequence 5)
- Language
- German
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696 3m deutschen Reich. Rechenschaft über die Verkümmerung der Gleichberechtigung im Wege administrativer Praxis zu verlangen, (man denke nur an die Behandlung der jüdischen Lehrkräfte) eine die vitalsten Interessen deS JudenthumS berührende Revision des Judengesetzes von 1894 stehe bevor und werde im Landtage zur Verhandlung kommen. Alles das nöthige den Verein Stellung zu den Parlamentswahlen zu nehmen. Man habe dem Verein ferner vorgeworfen, daß er konfessionelle Politik treibe, ein jüdisches Centrum erstrebe und durch Aufstellung konfessioneller Kandidaturen mit imperativen Mandaten an dem Geiste der Verfassung sich versündige. Dieses Schlagwort der konfessionellen Kandidatur, welches erfunden sei, um mit der Kandidatur Friedemann auch andere Kandidaten zu bekämpfen, habe insbesondere unter den jüdischen Wählern unglaubliche Verwirrung angerichtet, blindlings habe man die Schlagworte nachgebetet. Konfessioneller Kandidat in anstößigem Sinne könne unmöglich ein Kandidat schon um deswegen sein, weil er Jude oder von Juden unterstützt aufgestellt oder gewählt sei; denn sonst wären die Abgeordneten christlichen Glaubens oder die, welche von Christen aufgestellt und gewählt würden, konfessionell - christliche Kandidaten. Den Vorwurf eines konfessionellen Kandidaten Hütte man nur dem Juden machen können, der, ohne die Qualitäten des Abgeordneten zu haben, lediglich um seines JudenthumS gewählt und lediglich zu dem Zwecke gewählt worden sei, jüdische Sonderinteressen zu verfolgen; das könne man aber der Kandidatur Friedemann nicht nachsagen. Friedemann sei vom Vorstand des Wahlvereins vorgeschlagen, von der Parteileitung als genehmer Kandidat befunden worden. Er habe in unzweideutiger Weise erklärt, daß er jüdische Sonderinteressen nicht verfolgen werde und wolle, und könne dies auch gar nicht, da unser Verein Sonderinteressen nicht verfolge, sondern lediglich den großen liberalen Gedanken der Gleichberechtigung und der Wahrung verfassungsmäßiger Liechte verwirklichen wolle. ES handle sich nicht darum, Liebesgaben, Schutzzölle, Privilegien für die Juden zu erzwingen, sondern darum, die Verfassung wahr zu machen. Der Vorwurf, daß man ein jüdisches Centrum schaffen wolle, sei sinnlos, weil die jüdischen Kandidaten nicht eine besondere Partei bildeten, sondern sich den bestehenden Parteien anschlöflen. Der Centralverein habe das Recht und die Pflicht, wie jede andere Interessengruppe, die der Evangelischen, die der Katholischen, die der Agrarier, der Schutzzöllner, der Antisemiten, seine Interessen zu vertreten und brauche sich von dem Vorwurf der konfessionellen Kandidatur nicht beirren zu lassen, da der Verein sich dessen bewußt