Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1898)
- Article
- Die ortsstatutarischen Bestimmungen der Stadt Rheydt über die Einschränkung des Schächtens auf dem gemeinsamen öffentlichen Schlachthofe von Rheydt und Odenkirchen
- Date
- 1898-10-01
- Page
- 503 (sequence 9)
- Language
- German
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- Rheydt 1× ep/1045545
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Die ortsfialutanschen Bestimmungen. SOS Herrn Wartenberg in dessen Behausung vorgelegt, Herr Wartenberg hat die Eingabe in Gegenwart seiner Frau und seiner Mutter durchgelesen und sich über den Inhalt der Eingabe zustimmend geäußert. Wir halten es sür angezeigt, diese Thatsachen Euer Exzellenz mitzutheilen. Wie die Herren Beigeordneten und Herr Oberbürgermeister Dr. Strauß die Sache auffassen, hat Herr Schmölder ausgesprochen: „es sei eine bodenlose Schwäche, den gefaßten Beschluß zurückzuziehen"; „der gefaßte Beschluß werde fast für alle Städte maßgebend sein". Es scheint wirklich, als ob nicht die Verhältnisse unserer Vaterstadt Rheydt, sondern allgemeine Grundsätze bestimmend für das Schächtverbot seien. Solche allgemeinen Grundsätze müssen aber doch der Staatsgesetzgebung überlassen bleiben. Die Gemeindeverwaltung hat nur die örtlichen Verhältnisse zu regeln. Daß diese örtlichen Verhältnisse indes einen solchen Stadtrathsbeschluß nicht nöthig machen und nicht seine Veranlassung sind, hat die neuerliche Verhandlung deutlich ergeben. Euer Exzellenz werden das, was wir in dieser Hinsicht mündlich vorgetragen haben, durch die jetzige Verhandlung nur bestätigt finden. Euer Exzellenz gehorsamste u. s. w. Ein Bescheid ist den Metzgern von Rheydt und Odenkirchen auf diese Eingabe bis heute noch nicht ertheilt worden; dieselben erwarten aber mit Zuversicht eine Beseitigung der ihrer Meinung nach unzulässigen Einschränkung ihres Gewerbebetriebs. Düsseldorf, 15. September. Justizrath Dr. R e i n a r tz. Das; diese Hoffnung eine berechtigte war, ging aus folgender Mittheilung der „Jüdischen Presse" vom 29. September d. I. hervor: „Die Herren Rabbiner Dr. Maybaum-Berlin uitfc> Dr. David-Düsseldorf hatten heute bei dem Herrn Minister des Innern, Freiherrn von der Recke, eine Audienz, um in Erfüllung eines von dem „Rabbiner-Berband in Deutschland" ihnen ertheilten Auftrages wegen des in Rheydt durch die Beschränkung der Schächtfreiheit im dortigen städtischen Schlachthofe geschaffenen Miststandes vorstellig zu werden. Herr Rabbiner Dr. Maybaum trug das Gesuch vor, das die religiösen Forderungen ebenso betonte, wie es'die hygienischen und humanitären Momente berücksichtigte. Er überreichte zugleich eine