Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1898)
- Article
- Die ortsstatutarischen Bestimmungen der Stadt Rheydt über die Einschränkung des Schächtens auf dem gemeinsamen öffentlichen Schlachthofe von Rheydt und Odenkirchen
- Date
- 1898-10-01
- Page
- 502 (sequence 8)
- Language
- German
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- Rheydt 1× ep/1045545
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m Im deutschen Reich. den 9. Mai 1898. Die Freunde des SchächtverbotS, welche in der Schächtung offenbar ein unseres Kulturzustandes unwürdiges Verfahren sehen wollen, hatten bei dieser Verhandlung so reichlich die Behauptung aufgestellt, die Eingabe der Innung und der Metzger sei durch falsche und unwahre Thatsachen begründet, daß die Deputation, welche bei den Herren Ministern Audienz gehabt hatte, sich dieser Vorwürfe zu erwehren für gut fand. Die Deputation sandte daher am 9. Mai 1898 an die Herren Minister für Handel und Gewerbe und des Innern folgende Eingabe: Rheydt, Obenkirchen, 1. An den Herrn Minister für Handel und Gewerbe, Exzellenz, 2. An den Herrn Minister des Innern, Exzellenz, Berlin. Euer Exzellenz gestattet sich die Unterzeichnete Deputation der Metzger von Rheydt und Odenkirchen, welche die Ehre hatte, Euer Exzellenz am 3. Mai dieses Jahres persönlich Vortrag halten zu dürfen, mit Rücksicht auf die Verhandlung der Stadtverordneten vom 3. Mai 1898, welche wir im Abdruck beifügen, Folgendes ganz gehorsamst vorzustellen: 1. Herr Beigeordneter Martin erklärte, die Eingabe an Euer Exzellenz enthalte viele Unwahrheiten. Wir können solche nicht entdecken, möchten aber, da vielleicht ein offenbarer Schreibfehler von der hochgradig aufgeregten Stadtrathsmehrheit zur Unwahrheit aufgebauscht werden könnte, darauf Hinweisen, daß der Name desjenigen Metzgers, besten Schlachtthiere von Februar bis März 1898 fortgesetzt „treife" erklärt werden mußten, richtig der des Unterzeichneten S. W. ist, Jak. Sal. ist der Name des im Schlachthof angestellten Schächters, der das Vieh für koscher oder treife erklärte. 2. Herr Beigeordneter Schmölder erklärte in der Stadtrathssitzung, daß ein Mitglied der Schlachthofkommission — sein Name ist Fritz Wartenberg — der für den Erlaß des Verbots in der Kommission gewesen sei, jetzt die Eingabe an Euer Exzellenz unterschrieben, indessen neuerdings ihm erklärt habe, er wisse nicht einmal, was in der Eingabe stehe, da er die Eingabe nicht gelesen habe. Unterzeichneter S. W. hat indessen die Eingabe dem