Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1898)
- Article
- Die Verhandlungen des ersten vereinigten preußischen Landtages vom Jahre 1847 über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend
- Date
- 1898-10-01
- Page
- 490 (sequence 8)
- Language
- German
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490 3m deutschen Reich. Gesichtspunkte wurden noch für die völlige Emanzipation geltend gemacht. Die christliche Religion gipfele in der Forderung der Erlösung. Diese solle auch den Juden gegenüber herbeigeführt werden, indem sie von den Lasten erlöst würden, von denen sie gedrückt seien. ES sei geradezu Pflicht des Christen, diese Erlösung in's Werk zu setzen, denn es handle sich darum, ein tausendjähriges Unrecht gut zu machen, das an einer Raffe verübt sei, welche lange Zeit allein die Trägerin der Gottesidee gewesen sei. Von anderer Seite wurde hervorgehoben, daß man die christliche Religion nicht als ein unbedingtes Erforderniß für die Theilnahme am Staatsleben hinstellen dürfe, weil Religion etwas Innerliches, anderen Menschen Unerkennbares sei, und weil man gezwungen würde, auf Aeußerlichkeiten zu sehen, die für die Beurtheilung von Persönlichkeiten werthlos sind. Ein fernerer Grund für die völlige Emanzipation liege in der Nothwendigkeit, die Juden, deren Sinn auf das Finanzielle gerichtet sei, auf andere Beschäftigungen hinzulenken. — Unter Ablehnung des Antrags Port, in § 1 hinter „bürgerliche" „und politische" einzufügen, wurde der § 1 nach der Faffung des Entwurfs angenommen, so daß den Juden gleiche bürgerliche Rechte mit den christlichen Unterthanen eingeräumt werden. In der Kurie der drei Stände wurde die Berathung ebenfalls durch eine Generaldiskussion eingeleitet, in der, um dies vorwegzunehmen, ebenfalls die Frage, ob der Staat eine Verwirklichung des Prinzips der Gerechtigkeit oder des Prinzips der christlichen Lehre sei, den hauptsächlichsten Differenzpunkt bildete. Die Gründe, welche für die völlige Gleichstellung der Juden mit den Christen vorgebracht werden, sind mannigfaltig. Vor Allem wurde betont, daß die Juden an Sittlichkeit und Bildung der christlichen Bevölkerung nicht nachständen, daß sie durch gute Eigenschaften, wie Nüchternheit, Sparsamkeit, Mildthätigkeit gegen Arme und Kranke sich den Anspruch auf allgemeine Achtung erworben hätten. Man müffe bedenken, daß die beiden Grundlehren des Christenthums, mit denen dieses stehe und falle, Liebe zu Gott und zu den Nebenmenschen, aus dem Judenthum hergeleitet seien. Darum sei das Judenthum dem Christenthum an sittlichem Inhalt gleichwerthig, und der Staat müffe dies anerkennen, indem er die Juden durchaus den Christen gleich-