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Im deutschen Reich · 1898-10-01 · Heft 10 (Oktober 1898) · p. 489

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 10 (Oktober 1898)
Article
Die Verhandlungen des ersten vereinigten preußischen Landtages vom Jahre 1847 über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend
Date
1898-10-01
Page
489 (sequence 7)
Language
German
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Die Verhandlungen des Ersten vereinigten Preußischen Landtages. 489 Prinzip „gleiche Pflichten, gleiche Rechte" enthalte, dies Prinzip aber nicht folgerichtig durchführe. In dem Streben der Regierung, die Judenfchaften korporativ zu gestalten, erblicke er den Versuch, ein moralisches Ghetto einzurichten, das die Verschmelzung der Juden mit den Christen hindere, statt sie zu fördern. Eine solche Verschmelzung könne nur eintreten, wenn man die Juden gleichberechtigt neben die Christen hinstelle. Man höre jetzt so häufig vom „christlichen Staat" reden; die Idee des christlichen Staates könne er nur dann gutheißen, wenn man durch dieselbe das Prinzip der Liebe, nicht aber dogmatische Lehrbegriffe zur Geltung bringen wolle. Nach seiner Auffassung sei die Idee des christlichen Staates die der Versöhnung des Individuums mit der Gesellschaft. Aus diesem Gesichtspunkt betrachtet genüge die Vorlage den Anforderungen nicht, nur die volle Emanzipation' sei geeignet, die Versöhnung herbeizuführen. Für den Grafen Jork war die Ertheilung der bürgerlichen und politischen Rechte in vollem Umfange an die Juden nur eine Rechtsgewährung, auf welche die Juden berechtigten Anspruch erheben können. Eine solche Rechtsgewährung sei nöthig, könne aber nur dann eintreten, wenn Staat und Kirche von einander getrennt würden, und diese Trennung sei umsomehr erforderlich, als durch die Verquickung beider Institutionen nur traurige Verhältniffe herbeigeführt würden, unter denen das gesammte Staatsleben leide. Graf D y h r n sprach sich ebenfalls für bedingungslose Gleichheit aus; da man nun doch einmal die Verhältnisse der Juden verbessern wolle, so müsse man gleich eine radikale Verbesserung eintreten lassen. Von mancher Seite werde nun wohl die Behauptung aufgestellt werden, die Juden seien für eine solche radikale Aenderung noch nicht reif, aber solche Vorwürfe würden immer gegen diejenigen erhoben, denen man Rechte vorenthalten wolle; seien aber die Rechte gewährt, so zeigten sie sich sofort reif. Auch bei der Befreiung der Bauern hätte man diesen Vorwurf hören können, der sich dann als unberechtigt erwiesen habe. Ihm gegenüber betonte Graf Dohna-Lauck, daß sich der Staat auf eine Emanzipation in politischer Beziehung nicht einlassen dürfe, wenn er nicht seine Pflicht, auf die herrschende Staatsreligion Rücksicht zu nehmen, vernachlässigen wolle. Andere

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