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Im deutschen Reich · 1898-09-01 · Heft 9 (September 1898) · p. 450

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 9 (September 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-09-01
Page
450 (sequence 5)
Language
German
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450 3m deutschen Reich. plage gewordenen Juden in Rußland, Rumänien und Serbien nicht mit den Juden in Berlin, Wien, Paris und London vergleichen und auch für sie die Gleichberechtigung beanspruchen dürfe, antwortete Fürst Bismarck: „Dieser bedauernswerthe Zustand der Israeliten ist gerade der Beschränkung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte zuzuschreiben. Gerade darum müssen sie den übrigen Bürgern gleichgestellt werden; dann werden sie, wie das auch in den Ländern, die der Vorredner erwähnte, der Fall gewesen ist, tüchtige Staatsbürger. Der Unterschied des religiösen Bekenntnisses darf niemandem entgegenge.stellt werden als Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit, insoweit es den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, die Zulassung zuöffentlichen Aemtern, Funktionen und Ehren st eilen oder die Ausübung der verschiedenen Gewerbe und Industrien betrifft, an welchem Orte es auch sei." (Vergl. „Augsburger Allgemeine Ztg." vom 23. September 1878.) Fürst Bismarck, der nach seinem Tode, wie das „Deutsche .Volksblatt" des Wiener Judenfeindes Vergani schreibt, „durch die Berichte Memminger's für die antisemitische Partei wiedergewonnen worden ist", hat thatsächlich vor zwanzig Jahren auf dem Berliner Kongreß den deutschen Juden das ehrenvolle Zeugniß ausgestellt, daß sie durch die Gleichberechtigung tüchtige Staatsbürger geworden seien. Am 28. August waren gerade 50 Jahre seit dem Tage verflossen, an welchem die Emanzipation dev Juden von der deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt a. Main beschlossen wurde. Der württembergische Abgeordnete Moritz Mohl hatte damals den Antrag gestellt, die Angelegenheit der besonderen Gesetzgebung vorzubehalten. . Die Mehrheit der Nationalversammlung ließ sich aber von dem Abgeordneten Gabriel Niesser überzeugen, daß die unbedingte und unbeschränkte Gleichstellung der seit Jahrtausenden unterdrückten Juden eine Forderung der Gerechtigkeit und der Freiheit sei, deren Erfüllung sich niemand entziehen könne, der sich zu liberalen Grundsätzen bekenne. Wenn heute sich wieder und wieder Stimmen erheben, welche die Zurücknahme der Emanzipation verlangen, die kein großmüthiges Geschenk war, sondern eine That der ausgleichenden Gerechtigkeit, die Erfüllung einer Pflicht seitens eines Volkes, das selbst der neugewonnenen Freiheit sich würdig erweisen wollte, dann warnen wir vor diesen Volksverführern, die damit nur den allgemeinen Rückschritt anbahnen! Das sind Knechte, die nicht nur uns Juden

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