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Im deutschen Reich · 1898-09-01 · Heft 9 (September 1898) · p. 442

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 9 (September 1898)
Article
Die ortsstatutarischen Bestimmungen der Stadt Rheydt über die Einschränkung des Schächtens auf dem gemeinsamen öffentlichen Schlachthofe von Rheydt und Odenkirchen
Date
1898-09-01
Page
442 (sequence 5)
Language
German
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442 Im deutschen Reich. auch, um die Gewerbetreibenden nicht mehr wie nothwendig zu beschränkm, im Voraus und nicht von Fall zu Fall die Zeit zu bestimmen. Es muß eventuell Vorsorge getroffen werden, die Person zu bestimmen, welche den Schächtzettel auSgiebt, worunter wohl die Quittung über die Gebührenzahlung für die Schächtung zu verstehen ist. Die Abficht, das geschächtete Fleisch den Verbrauchern zu verekeln, ist deutlich erstchtlich aus der Bestimmung, daß dasselbe mit einem besonders gefärbten Stempel zu versehen sei. Einen durch das Gesetz also durch die Gesundheitspflege und die Reinlichkeit zu erweisenden Grund hat diese Bestimmung nicht; wohl aber spricht die vom Gesetz zu fördernde Reinlichkeit gegen eine derartige Stempelung. 4. Das Schächten ist jedermann verboten, ausgenommen sind dir gegenwärtig im Schlachthofbezirk wohnenden selbstständigen jüdischen Metzger, welche pro Woche je 1 Stück Groß- und 1 Stück Kleinvieh schächten dürfen. Die Untersagung des Halsschnittes, also einer gewerbsüblichen Weise der Tödtung von Echlachtthieren, ist ein Eingriff in die Gewerbefreiheit. Es mag darauf hingewiesen werden, daß der Direktor des Militär-Oekonomie-Departements Herr Generalmajor von Gemmingen in der Reichstagssitzung vom 13. Februar 1897 (St. Ber. S. 4671) erklärte: ,Ln der Konservenfabrik zu Mainz sind die Ochsen eine Zeit lang durch den Halsschnitt getödtet worden, es hat aber nach keiner Seite hin eine rituelle Rücksicht Vorgelegen, etwa für jüdische Soldaten oder dergl., sondern lediglich der Grund, daß einGutachten der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen diese Tödtungsart als die am wenig st en empfindliche dargestellt hat. Außerdem ist festgestellt worden, daß die Brühe, die aus diesem Fleisch bereitet ist, erheblich weniger Blutkörperchen und Bluttheile enthalten hat, als in der Spandauer Fabrik, wo ein ähnliches Verfahren nicht stattfand." Wenn dazu kommt, daß in der auch dortseits wohl bekannten, unter den ca. 300 bedeutendsten fachwiffenschaftlichen Autoritäten der Welt ververanstalteten Enquete der Schächtschnitt als die für die Fleischgewinnung und die menschliche Gesundheit vortheilhasteste Schlachtart und dazu als eine an Schmerzlosigkeit für das Schlachtthier nicht zu beanstandende festgestellt worden ist, so wird die

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