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Im deutschen Reich · 1898-09-01 · Heft 9 (September 1898) · p. 432

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 9 (September 1898)
Article
Die Regelung des jüdischen Armenwesens, ein Erforderniß der Zeitverhältnisse
Date
1898-09-01
Page
432 (sequence 6)
Language
German
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wie bisher auf ein Gesuch hin blindlings eine Baarunterstützung gewährt werden, die dem Kranken meist weder Pflege noch irgend welche Erleichterung und der Familie keine Entlastung verschafft, sondern es wird der Armenpfleger oder die Armenpflegerin das Gesuch prüfen, die Familie aufsuchen und je nach Beschaffenheit der Wohnung und sonstiger Umstände im Verein mit dem Arzte die Entscheidung treffen, wo der Kranke am besten aufgehoben ist, ob er daheim verpflegt oder in's Krankenhaus gebracht werden soll, es wird mit einem Worte kräftige Hilfe statt eines frucht- und nutzlosen Baaralmosens gewährt werden. Wie viel Aufgaben bieten sich der Armenpflegerin bei einer armen Wöchnerin! Wie hilflos steht da oft der Mann mit den anderen Kindern da! Er muß in die Arbeit. Wer versorgt die Frau und das Neugeborene, wer die Wirthschast, wer die Kinder? Ist hier mit einem Almosen zu helfen? Kann sich nicht oft aus einem einzigen Wochenbett, das ohne Einsicht in fehlerhafter Pflege und verkehrten Maaßregeln verläuft, der Verfall einer ganzen Familie entwickeln? Was hier noch an Beispielen vorgebracht werden könnte, ist so unendlich viel und mannigfaltig, daß . es jedem selber überlaffen werden muß, dieselben aus seiner Erfahrung zu vervollständigen. Für unsere Zwecke genügt es, die obigen Ausführungen dahin zusammenzufaffen: Es ist den größeren jüdischen Gemeinden die Gründung von Armenpflege-Genossenschaften nach dem sogenannten Elberfelder System zu empfehlen, dessen Einführung gerade für die besonderen Verhältnisse des jüdischen Armenwesens von günstigster Wirkung wäre. Es würde nämlich — abgesehen von allen anderen oben zum Theil ausgeführten Vortheilen — da ein genaues Eingehm auf jeden einzelnen Fall im System liegt, noch den wichtigsten Vortheil bieten, dem Schwindel, der Zudringlichkeit, der Vagabundage, der Arbeitsscheu und professionsmäßigen Bettelei einen Riegel vorzuschieben und die Schädigung aufzuheben, die den wirklich Armen und Hilfsbedürftigen durch solche Elemente zugefügt wird. Sobald die Verbindung der Gemeindewohlthätigkeit mit diesem wichtigen, unentbehrlichen Organ derselben vollzogen, sein wird, werden sich schon ganz von selber alle Verbesserungen ergeben, die ein vernünftiges Armenpflegesystem immer im Gefolge hat. Ueberall, auf dem ganzen weiten Gebiete des Armenwesens wird

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