Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 9 (September 1898)
- Article
- Die Regelung des jüdischen Armenwesens, ein Erforderniß der Zeitverhältnisse
- Date
- 1898-09-01
- Page
- 431 (sequence 5)
- Language
- German
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in der That, jeder Fall von Armuth erfordert eine andere Behandlung. Ebensowenig rvie der Arzt von seinem Schreibtisch aus. den Kranken kurieren kann, ebensowenig wie er mit einem Universalmittel alle Arten Krankheiten heilen kann, ebensowenig kann auf so schablonenhafte Weise die in tausend Variationen erscheinende schreckliche Krankheit, die man Armuth nennt, geheilt werden. Nein, hier wie dort ist es ein bloßer Pfuscher, der da meint, von ferne auf solche Weise helfen zu können, hier wie dort ist es Selbstbetrug, wenn man sich einbildet, ohne eingehende Untersuchung das Uebel erkennen und heben zu können. Als erster Schritt zur Besserung wird hiemach wohl die Organisation einer Gesellschaft sich ergeben, welche zum Zwecke der Armenpflege Männer, Frauen und Mädchen in sich aufzunehmen hätte, unter welche die Armenfamilien nach Bezirken so zu vertheilen wären, daß ein jedes Mitglied seine bestimmten Familien zu versorgen, d. h. nach gründlicher Kenntnißnahme aller Verhältnisse rathend, helfend und fördemd ihr zur Seite zu stehen hätte. Sobald die verschiedenen, in der Gemeinde bestehenden Wohlthätigkeitöorgane, Kassen, Stiftungen und Vereine über die Einsicht, Kraft und Zeit einer solchm Genossenschaft ^u verfügen hätten, würde sich bald das blinde, leichtsinnige Almosengeben in wirkliches, zielbewußtes Wohlthun verwandeln. Wenn der Armenpfleger sein Amt richtig auffaßt und verwaltet, d. h. wenn er mit Milde, Wohlwollen und Verständniß der ihm zugewiesenen Familie entgegentritt, so wird diese ihn bald als ihren besten Freund erkennen, der den richtigen Rath in allen Fällen ertheilt, die Hilfe um rechten Ort, zu rechter Zeit und in ausgiebigem Maße leistet; sie wird Vertrauen zu ihm fassen, all ihre Sorgen und Kümmemisse ihm anvertrauen und von seiner Hand Heilung für alle ihre Leiden erwarten. Der Armenpfleger seinerseits wird für diese feine Familie denken, thätig sein, nicht nur die für jeden einzelnen Fall in Betracht kommenden Kassen und Vereine zu Gunsten derselben in Anspruch nehmen, sondern auch jedes Mitglied derselben klein und groß, im Auge behalten, in Kindergärten, Knabenhorten die kleineren Kinder, bei passenden Meistern die großen unterbringen. Jedes Kind wird seiner Anlage gemäß in einen lohnenden Beruf eingeführt, für die Zukunft erwerbsfähig gemacht und vor Verarmung bewahrt werden. Es wird in Krankheitsfällen nicht