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Im deutschen Reich · 1898-09-01 · Heft 9 (September 1898) · p. 430

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 9 (September 1898)
Article
Die Regelung des jüdischen Armenwesens, ein Erforderniß der Zeitverhältnisse
Date
1898-09-01
Page
430 (sequence 4)
Language
German
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L-Vereins konstatiert die Blüthe seiner finanziellen Lage, der Kassierer bittet dennoch, da die Ansprüche immer wachsen, daß die Mügliedvqahl und die Geschenke entsprechend sich vermehren möchten. Wie schön ist die Bilanz, wie redlich und genau die Verwaltung. Aller stimmt, aller ist in Ordnung befunden, die Decharge ertheilt worden. War aber hat der Verein geleistet? Am ersten jeder Monats kommen die Leute, holen sich, wie sie dies schon seit vielen Jahren gewohnt sind, ihr MonatSgeld. Die Kinder werden auch oft,danach geschickt, die Kinder! also die zweite Generation wird auch schon zum Betteln abgerichtet, zum Almosennehmen gezüchtet. Ich muß für meine Person gestehen, daß mich der schöne, fertig gedruckte Bericht mit der schwungvollen Einleitung und der großen Summe, die als Einnahme und Ausgabe balanziert, nicht im geringsten täuscht über die gründlich veraltete, jeder vernünftigen Armenpflege hohnsprechende Ausübung. Diese wenigen Beispiele könnten durch eine große Zahl anderer vermehrt werden; aber sie genügen um darzuthun, daß mit diesem schablonenhaften, nach Listen ausgeführten Almosengeben gründlich aufgeräumt werden sollte. Es braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß aus allen hier geschilderten Mißständen niemandem persönlich ein Vorwurf zu machen ist. Der Einzelne ist außer Stande, gegen Uebel anzukämpfen, die im System liegen. Dieses ist es eben, das geändert werden muß. Aber vom grünen Tische aufzustehen nach einer Vertheilung wie die oben geschilderte und sich mit hoher Befriedigung zu sagen: Der Wohlthätigkeitsakt ist vollzogen, du hast Gutes gethan, du hast deine Pflicht der Armuth gegenüber erfüllt, dazu gehört denn doch ein beneidenswerthes Temperament. Ja, vom grünen Tisch läßt sich'S gemächlich wohlthun! Wie hier Wandel zu schaffen, nach welchen Grundsätzen zu verfahren wäre, habe ich bereits an anderer Stelle*) an der Hand Roschers angedeutet und will hier nur durch einige praktische Winke und Beispiele dieselben näher zu erläutern versuchen. Wenn Roscher sagt, der Armenpfleger muß etwas vom Seelsorger und etwas vom Arzt haben, so ist damit schon ausgesprochen erstens und vor allem anderen, daß Geld geben allein noch keine Armenpflege ist, und femer, daß nicht jedermann zur Armenpflege taugt. Und *) Allgemeine Zeitung des Judenthums. 1896 Nr. 37 S. 437 u. f. und Nr. 38 S. 449 u. f.

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