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Im deutschen Reich · 1898-09-01 · Heft 9 (September 1898) · p. 429

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 9 (September 1898)
Article
Die Regelung des jüdischen Armenwesens, ein Erforderniß der Zeitverhältnisse
Date
1898-09-01
Page
429 (sequence 3)
Language
German
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Die Regelung des jüdischen Armenwesens. 429 Auf keinem Gebiete menschlichen Wirkens hinkt die Praxis den durch theoretisch-wissenschaftliche Erkenntniß und durch praktische Erfahrung gefundenen richtigen Grundsätzen so langsam und mühselig nach, wie in der Armenpflege. Hier sind zu viele Mächte, die der Vernunft entgegenarbeiten; sie heißen Jrrthum und Aberglaube, Bequemlichkeit und Nervosität, Eitelkeit und Egoismus. Wer möchte mit ihnen den Kampf aufnehmen? Wir wollen ein Mal an einigen Beispielen sehen, wieWohlthätigkeit zuweilen geübt wird: Heute ist der Tag, an dem die Zinsen der A.'schen Stiftung fällig sind, eine sehr beträchtliche Summe. Die Herren sitzen um den grünen Tisch. Die Liste der in Betracht kommenden Namen ist noch vom vorigen Jahre vorhanden, sie wird vorgenommen, mancher weiß noch einen oder mehrere neue zu nennen, die zu bedenken wären, auch diese kommen auf die Liste. Dann wird die zur Verfügung stehende Summe dividiert in eben so viel Theile, wie Namen auf der Liste stehen. Der Gemeindediener wird mit dem Gelbe zu den Leuten geschickt, und die Armenpflege hat ihre Pflicht gethan. Also geschieht es mehrere Male im Jahre. Die „Armen", die vielleicht längst gar nicht mehr arm sind, richten sich auf dieses feste Einkommen ein, nehmen es als schuldigen Tribut in Empfang, genau so wie die regelmäßigen Unterstützungen aus den verschiedenen Vereinen. Rechnet man alles zusammen, was eine solche Familie, die-auf der „Liste" steht, jährlich einnimmt, so darf man sich nicht wundem, wenn sie keine allzugroßen Anstrengungen mehr macht, sich heraufzuarbeiten, wenn ihre Energie gelähmt, das Gefühl der Beschämung durch Almosenempfangen abgestumpft und der Wunsch ertödtet wird, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Dafür aber wachsen ihre Ansprüche immer mehr und mehr ins Ungemessene, während auch in anderen, bisher auf sich selbst und den Ertrag ihrer Arbeit gestellten Familien die Begehrlichkeit sich regt angesichts der reichen Almosen, welche der anderen mühelos in den Schoß fallen. Somit ist der letzte Zweck der Wohlthätigkeit, das eigentliche, hohe ideale Ziel derselben, „nach und nach sich selbst überflüssig zu machen", so gründlich verfehlt, daß man eher sagen könnte, das Gegentheil ist erreicht, die Zahl der Almosenempfänger vermehrt und ihre Ansprüche in Permanenz erklärt. Oder ein anderes Beispiel: Die Generalversammlung des

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