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Im deutschen Reich · 1898-08-01 · Heft 8 (August 1898) · p. 399

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 8 (August 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-08-01
Page
399 (sequence 10)
Language
German
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Umschau. 899 gekommen oder büßen ihren Frevel durch lange Gefängnißstrafen. aber die geplünderten Juden vorloren Hab und Gut, leben im größten Elend und die eigentlichen Urheber deS über sie wie über ihre Peiniger hereingebrochenen Unglücks gehen straflos aus, weil sie Niemand anzuklagen wagt. Für die Unterstützung der beklagenswerthen Opfer der Judenunruhen in Galizien haben bereits an verschiedenen Orten Hülfskomitees Sammlungen eröffnet. Dies veranlaßte den Präsidenten des österreichischen Vereins zur Abwehr des Antisemitismus, Freiherrn von Suttner, sich gegen die Inanspruchnahme der öffentlichen Mildthätigkeit für diesen Zweck zu erklären und auf den § 34 der galizischen Gemeinde-Ordnung zu verweisen, welcher den Geschädigten ein gesetzlich begründetes Recht giebt, den vollen Ersatz des ihnen zugefügten Schadens zu fordern. Freiherr von Suttner schrieb ferner: „Eine Sammlung wird nie soviel ergeben, um den 8tatu8 quo ante herzustellen; wohl aber dürsten wir das Erforderliche zu Stande bringen, um unsere tüchtigsten Advokaten z.u bestimmen, die Sache der galizischen Judenschaft mit aller Energie durchzuführen. Dem galizischen Mob und dessen Anstiftern würde kein.größerer Dienst erwiesen werden, als wenn andere das Geld beisteuerten und sie mit ein paar Wochen oder Monaten Arrest durchschlüpften. Man muß sie der Strafe unterziehen, die für sie die empfindlichste ist, und diese Strafe wäre zweifellos die, wenn sämmtliche Gemeinden, in denen Unruhen und Plünderungen vorgekommen sind, solidarisch zur Zahlung des vollen Schadens hergenommen würden. Das wird manche so hart treffen, daß sie das Jahr 1898 zur Warnung für sich und ihre Nachkommenschaft schwarz einrahmen werden." Am Schlüsse des Schreibens heißt es: „Wir aber wollen endlich den österreichischen Staatsangehörigen aller Konfessionen die Gewißheit verscha.ffen, daß sie vor dem Gesetze alle gleich sind, und daß die Behörde von den Steuerträgern zu dem Zwecke erhalten wird, um die Gesetze zur Sicherheit der Staatsbürger zur vollen Geltung zu bringen. Diesmal ist der Regierung in eklatanter Weise Gelegenheit geboten, uns die Beruhigung zu geben, daß wir in einem Rech Ls st aate leben, und zu diesem endgültigen Beweise muß sie mit allen Mitteln gedrängt werden." Auch die französische Regierung wird sich nicht lange mehr der Pflicht entschlagen können, ihren jüdischen Staatsangehörigen die Gewißheit persönlicher Sicherheit und bürgerlicher Gleichberechtigung

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