Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 8 (August 1898)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1898-08-01
- Page
- 400 (sequence 11)
- Language
- German
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400 Im deutschen Reich. zu verschaffen und der ganzen Welt zu beweisen, daß Frankreich nicht darauf verzichten willzu den Rechtsstaaten gezählt zu werden. Wie der konservativen „Schlesischen Zeitung" aus Paris berichtet wurde, soll am 3. August vom Sekretariat des französischen Ministerpräsidenten die Weisung ertheilt worden sein, eine Schwenkung vorzubereiten und allmählich auf eine Revision des Drei) fuS- Prozesses hinzuarbeiten. Das konservativ - antisemitische Blatt fügt hinzu: „Das klingt zwar wunderlich nach den energischen Erklärungen, welche Cavaignac mit Brisson's Zustimmung über Dreyfus' Schuld und rechtliche Verurtheilung abgegeben hat, aber erklären läßt es sich sowohl aus der allgemeinen politischen Lage als aus dem Charakter der regierenden Persönlichkeiten. Von vornherein stellte sich die Dreysus-Frage, wenn man von ihren Nebensachen und Zufälligkeiten abfah, als ein Konflikt zwischen zwei Nechtsanschauungen dar, welche von zwei großen, historisch gewachsenen Parteien vertreten werden mußten: auf der einen Seite das bürgerliche Recht mit der seit 20 Jahren bestehenden Vorherrschaft der Civilgewalten, auf der anderen das Militärrecht, ohne welches kein stehendes Heer existieren kann." Allmählich haben sich aber die bürgerlichen Volksvertreter Frankreichs überzeugt, daß sie eine Militär - Diktatur vorbereiten halfen, indem sie sich der Revision des Dreyfus-Prozesses widersetzten. Die Forderung der Wiederaufnahme desselben bedeutet keine Gefahren für die militärische Disziplin, keine Parteinahme für den auf der Teufelsinsel schmachtenden jüdischen Artillerie-Hauptmann, sondern eine sittliche Forderung der Gerechtigkeit. Es mag unter den in Frankreich vorhandenen Verhältnissen Opfer kosten, dieser Forderung Genüge zu leisten; die Erfüllung derselben wird ohne heftige Erschütterungen kaum möglich sein — aber Recht muß Recht bleiben! Man wird auch in Frankreich die Nichtigkeit des von dem deutschen Gelehrten von IHering herrührenden Ausspruchs erkennen: „Nicht die Gewohnheit, das Opfer ist das feste Band, welches das Volk an sein Recht kettet, und welchem Volke Gott wohl will, dem schenkt er nicht das Recht. Denn Kampf, welchen das Recht erfordert, ist nicht ein Fluch, sondern ein Segen." A. L.