Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 8 (August 1898)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1898-08-01
- Page
- 398 (sequence 9)
- Language
- German
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898 Im deutschen Reich. gerichts ist in zweiter Instanz festgestellt, dgß die BeleuchtungSvertrage der Gasgesellschaft mit den ehemals selbstständigen Vororten von Wien trotz der Vereinigung mit den inneren Bezirken f o r L - dauern. DaS in so verlockenden Farben geschilderte Unternehmen droht zu einer Katastrophe für die städtischen Finanzen zu werden. Bei den Steuergeldern aber hört auch die GemüthlichkeiL der Wiener auf, welche den Versprechungen des Dr. Lueger und seiner Partei bisher willig nachgingen. Im Angesicht der allenthalben sichtbaren Straßengräben kann man sich der Vermuthung kaum entschlagen, daß die jetzige Rathhauspartei schließlich in die Grube fallen wird, welche sie anderen graben wollte." Außerdem wirkt der Sprachenverordnungsstreit auf die Verhältnisse der ganzen österreichischen Monarchie in nachtheiligster Weise ein und zu den nationalen Zwistigkeiten treten an vielen Orten noch die religiösen hinzu. Nur in einzelnen Bezirken hat man die Wurzeln des Uebels richtig erkannt und, wenn auch etwas verspätet, Abhilfe zu schaffen versucht. So erließ der Klattauer Bezirksschulrath an sämmtliche ihm unterstellte Schulleitungen ein Rundschreiben, in dem u. A. gesagt wurde: „Indem ich auf den Erlaß vom 8. März 1895, der von der Ermunterung zur Verträglichkeit in nationaler und religiöser Hinsicht an den Schulen handelt, verweise, trage ich den Leitungen der öffentlichen und privaten Volks- und Bürgerschulen auf, den ihnen unterstehenden Lehrkräften diesen Erlaß in Erinnerung zu bringen und sie nachdrücklich aufmerksam zu machen, daß es ihre Erzieherpflicht ist, die Schüler zur Verträglichkeit auch gegen die Angehörigen des israelitischen Bekenntnisses anzuleiten, und daß jede einzelne Lehrkraft in dieser Beziehung der Schuljugend nicht nur selbst mit gutem Beispiele voranzugehen, sondern auch über das Verhalten der Schüler in und außer der Schule auf das eifrigste zu wachen hat. Sollte irgend eine Lehrperson der erwähnten Pflicht nicht völlig Nachkommen oder vielleicht gar die Schule zur Förderung von gegen die Bekenner des jüdischen Glaubens feindlichen Anschauungen mißbrauchen, so ist sofort mit aller Strenge nach den geltenden Disziplinar- Vorschriften einzuschreiten." Das lange Versäumte läßt sich leider durch solche wohlgemeinten Erlasse nicht mehr nachholen und die im Laufe der letzten Wochen in G a l i z i e n stattgehabten vielen blutigen Excesse haben gezeigt, wohin die Aufhetzung ungebildeter Volksmassen gegen den jüdischen Bruchtheil der Bevölkerung führt. Die Unruhen sind mit Waffengewalt unterdrückt worden, von den von gewissenlosen Hetzern aufgewiegelten Unruhstiftern, welche die wehrlosen Juden mißhandelten und plünderten, sind manche um Leben oder Gesundheit