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Im deutschen Reich · 1898-08-01 · Heft 8 (August 1898) · p. 386

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 8 (August 1898)
Article
Die Lage in Oesterreich
Date
1898-08-01
Page
386 (sequence 2)
Language
German
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886 3m deutschen Reick. benahmen, wie das Militär gewöhnlich erst ankam, nachdem die Plünderer ihr Werk vollendet hatten, in einem Fall soll sogar eine Kompagnie Soldaten dem Rauben ruhig zugesehen haben. Wir sind ja in gewissen Fällen sehr skrupulös gesetzlich, und das Militär wagt nicht ohne Aufforderung der Zivilbehörden einzuschreiten. Der Statthalter von Galizien, Graf PininSki, ist beständig hin und her gefahren zwischen Krakau und Lemberg, zwischen Krakau und Wien, und das Resultat war, daß man nicht bloö in den paar Bezirken, wo die Exeesse stattfanden, sondern in halb Galizien den Ausnahmezustand einführte. Der wird aber vorzüglich zu einer Razzia gegen die sozialdemokratischen Zeitungen und Vereine, die an den Exceffen ganz unschuldig sind, benutzt. Auch in Wien wurden Zeitungen, welche das Vorgehen der galizischen Beamten schilderten, konfisziert, während die hiesigen antisemitischen Zeitungen ungehindert weiter Hetzen und die Juden als die einzig Schuldigen darstellen. In Galizien wurden freilich auch einige antisemitische Zeitungen schandenhalber konfisziert. Und nun sind die Richter am Werke. Hören wir einige Urtheile des Nzeschower Gerichts: „Stanislaus Sokalski wurde von der Anklage wegen Vergehens, begangen durch die öffentliche Aeußerung: „Ich möchte nach Frysztok fahren und die Juden schlagen" freigesprochen, weil das Gericht den bösen Vorsatz ausschloß." Der brave Sokalski wollte die Juden wahrscheinlich mit den besten Vorsätzen prügeln. — „Joseph Skrzypeko wurde von der Anklage wegen Vergehens, begangen durch die Aeußerung, daß die Juden in Jaslo bearbeitet worden seien, und daß es dazu auch in Swileja kommen müffe, und daß er als erster gegen die Juden losgehen werde, freigesprochen, weil das Gericht die Absicht, gegen die Juden aufzureizen, nicht anerkannte." Hier und da kommen Verurtheilungen zu ein oder zwei Wochen Arrest vor; ein Bauer, der mit andern Gesinnungsgenossen ein jüdisches Wirthshaus überfiel und zerstörte, wurde sogar zu zwei Monaten Kerker verurtheilt. Was mit den „Gesinnungsgenoffen" geschah, wissen wir nicht. Und Einer wurde sogar zu einem Jahre schweren Kerkers verurtheilt. „Das muß wohl ein arger Plünderer gewesen sein", ' denkt der Leser. O nein.

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