Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 8 (August 1898)
- Article
- Moses Mendelssohn als Pädagoge
- Date
- 1898-08-01
- Page
- 380 (sequence 10)
- Language
- German
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880 Im deutschen Reich. wissen können, das will mir schier das Herz verbrennen", — denn das wäre der Ausfluß leidenschaftlicher Begehrlichkeit.") Auch in moralischem Sinne gilt die Bemerkung unseres Philosophen, daß in jugendlichen Gemüthern die Liebe zur Wahrheit nur sehr schwach wirkt; es ist ja genugsam bekannt, wie sehr das Kind zur Lüge neigt. Mit aller Macht muß gegen dieses Laster angekämpft werden, das in der Schwäche der Kindesnatur, die sich noch nicht in den sicheren Grenzen zwischen Einbildung und Wirklichkeit bewegen kann, begründet ist; es kommen die schwankenden Willensverhältniffe hinzu, die ein Eingreifen seitens des Erziehers erforderlich machen. Dieses führt uns zu der Lehre von der Regierung der Kinder. Die Herbart'sche Schule versteht unter diesem Terminus die Aufgabe des Erziehers, dafür zu sorgen, daß das Kind, so lange es nicht selbst über einen sittlichen Willen verfügt, sich dem Willen jenes unterwerfe. Die Autorität des Erziehers spielt hier eine wichtige Rolle, die Autorität, die zum Gehorsam zwingt. „Die Verpflichtung zum Gehorsam," sagt Mendelssohn^), „die an und für sich bloß innerlich und Gewissenspflicht ist, wird bei ihnen (so. den Kindern) wegen der Schwäche ihrer Vernunft Zwangspflicht, und das Recht der Eltern, sie ihrer Führung zu unterwerfen, geht in ein äußeres vollkommenes Recht über." Solange das Kind der Erkenntniß, der sittlichen Kraft ermangelt, können Belohnungen und Strafen eintreten, doch gehören diese zu den Erziehungsmaßnahmen, die mit größter Vorsicht zu behandeln sind; auf absolute Geltung können sie keinen Anspruch erheben, denn sie widerstreiten dem Grundsätze der reinen Sittlichkeit. Mit vollem Rechte bemerkt Mendelssohn: „Nun giebt es kein Mittel, die Gesinnungen und vermittelst derselben die Sitten der Menschen zu verbessern, als „Ueberzeugung". Gesetze verändern keine Gesinnungen; willkürliche Strafen und Belohnungen erzeugen keine Grundsätze, veredeln keine Sitten; Furcht und Hoffnung sind keine Kriterien der Wahrheit. Erkenntniß, Vernunftgründe, Ueberzeugung, diese allein bringen Grundsätze hervor, die durch Ansehen und Beispiel in Sitten übergehen können." Siehe Näheres hierüber in Schmid'S Encyklopädie des gesammten Erziehungs- und Unterrichtswesens Bd. 10, S. 377 unter Wißbegier.) 12) A. a. O. Bd. 2, S. 278: Ueber vollkommene Pflichten.