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Im deutschen Reich · 1898-08-01 · Heft 8 (August 1898) · p. 364

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 8 (August 1898)
Article
Die ortsstatutarischen Bestimmungen der Stadt Rheydt über die Einschränkung des Schächtens auf dem gemeinsamen öffentlichen Schlachthofe von Rheydt und Odenkirchen
Date
1898-08-01
Page
364 (sequence 2)
Language
German
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£64 3m deutschen Reich. Schlachtviehs Hinzielen. Zu dem Zweck erhielt. die Schlachthof' kommisfion den Auftrag, Vorschläge zu machen, in welcher Weise eine Einschränkung des Schächtens unter Rücksichtnahme auf die nothwendigen Bedürfnisse der israelitischen Bewohner des Schlachthofbezirks Rheydt-Odenkirchen zu ermöglichen sei. Die Begründung dieses Vorgehens lief kurz gesagt darauf hinaus, der Halsschnitt sei ein unseres Kulturzustandes unwürdiges Verfahren, er sei eine Thierquälerei, auch sei es mit der christlichen Anschauung unvereinbar, nach jüdischem Ritus getödtetes Fleisch zu essen. Rur die jüdischen Metzger dürsten nach jüdischem Ritus so viel Vieh schächten, wie zur Ernährung der jüdischen Einwohner von Rheydt-Odenkirchen nothwendig sei. Jede weitere Tödtung von Schlachtvieh durch den Schächtschnitt sei als ein Uebelstand zu betrachten, der beseitigt werden müsse. Die konfessionelle Seite soll hier gänzlich unberührt bleiben: ob die Ernährung mit jüdisch rituell geschlachtetem Fleische den christlichen Anschauungen zuwiderlaufe, das ist vielleicht unkontrolierbare Gefühlssache jedes Einzelnen. Darauf muß aber kurz aufmerksam gemacht werden, wie sehr die Anschauung der Stadtverordneten-Mehrheit in Rheydt den nunmehr wissenschaftlich feststehenden Ergebnissen widerspricht, welche das Tödten der Schlachtthiere betreffen. Der Halsschnitt, das Schächten genannt, ist nach den neuesten physiologischen Untersuchungen zahlreicher Forscher die sicherste und schmerzlosesteTödtungsart des Schlachtviehs um deswillen, weil mit der Aufhebung des Blutdrucks im Gehirn sofort Bewußtlosigkeit eintritt. Für den Menschen ist der Genuß des durch den Halsschnitt getödteten Schlachtviehs in gesundheitlicher Beziehung aus dem einleuchtenden Grunde rathsamer, weil das Fleisch von Blut nahezu völlig entleert wird. Das Fleisch von Thieren, die durch Halsschnitt getödtet sind, ist deswegen nicht nur in den Sommermonaten länger haltbar, sondern es ist auch zur Bereitung von Bouillon und Konserven viel geeigneter, weil dieses Fleisch von Blutgerinnsel frei ist. Auch hat die neue Forschung ergeben, daß gerade in dem Blut und an den Blutkörperchen diejenigen kleinenLebewesen günstige Entwickelungsbedingungen finden, welche als Krankheitserreger gefährlich werden können. Das durch Halsschnitt völlig ausgeblutete Fleisch ist sonach als Nahrungsmittel demjenigen vorzuziehen, welches nach Betäubung des Schlachtviehs durch Kopfschlag und Genickstich gewonnen wird, da diese Betäubungen

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