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Im deutschen Reich · 1898-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1898) · p. 359

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1898)
Article
Bensemer [Rezension]
Date
1898-06-01
Page
359 (sequence 6)
Language
German
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Bijchersch.au. 859 Bestimmung will nicht die Christen, sondern wiederum nur die Juden schützen — vor amtlicher Einquartierungslast. DaS Statut existiert nämlich auch im deutschen Wortlaut (Rößler, Die Stadtrechte von Brünn S. 370); daselbst lautet nun dieser Paragraph: „Wier wellen, daz man chain gast icht in chains Juden Haus stelle." Nicht besser steht es um den folgenden Abschnitt „Synode zu Ofen 1279" (S. 8). Der Verfasser schildert die Folgen des Boleslaus'schen Statuts in der ihm eigenen geschmackvollen Weise und erzählt schließlich: „Zunächst schritt die Synode zu Ofen, die 1279 unter dem Vorsitz des päpstlichen Legaten Philipp stattfand, dagegen ein u. s. w." Hierzu ist zu bemerken, daß z u n ä ch st nicht die Synode zu Ofen, sondern die Synode zu Breslau einschritt, daß dies nicht 1279, sondern schon 1268 geschehen, daß der Urheber dieses Einschreitens nicht der Legat Philipp, sondern Guido gewesen, und daß überhaupt die Synode zu Ofen auf die jüdischen Zustände in Polen gar keinen Einfluß geübt hat. Bensemer hat diesen Abschnitt aus „Caro, Geschichte Polens, Zweiter Theil" S^ 538 abgeschrieben. Dieser Theil war jedoch 1863 veröffentlicht worden, wo Hubels Buch „Antiquissimae constitutiones synodales provinciae Gneznensis“ noch nicht bekannt und der „Codex diplomatieus Majoris Poloniae“ noch nicht erschienen war, während heute eben nur ein Ignorant solche Dinge platt nachschreiben kann. So geht es in dulci ignorantia bis zuletzt fort, und es ist überstüssig noch ein Weiteres hinzuzufügen. Schon durch die bisherige Besprechung wird solchem Schriftchen allzuviel Ehre angethan. Weil indes die Gelehrten des Antisemitismus den Ruhm des jüngsten Historikers, Jekel-Bensemer, in den Tagesblättern bereits zu verlünden begonnen haben, so mußte doch immerhin einmal nachgewiesen werden, daß dieser Ruhm mit irgend welcher Wissenschaftlichkeit auch nur elementarster Natur nichts zu schaffen habe. Ueberaus widerwärtig berührt die Manier, Schriftsteller wie Jekel, Grätz, Caro ganz unverzagt zu plündern und dann die Geplünderten obendrein anzurempeln. Geradezu unverständlich aber erscheint es, — da man nicht gern bewußte Unwahrheit und Täuschung annehmen will, — wenn der Verfasser, der seine Belegstellen fast durchweg so unbestimmt citiert, daß man sofort erkennt, er habe die citierten Geschichtsquellen nicht einmal in der Hand gehabt, gegen Caro (S. 10) wegen eines angeblich mangelnden Beweises losfährt. Der Letztere berichtet nämlich, daß die Zeit des schwarzen Todes für die Juden Polens verhältnißmäßig ruhig verlaufen sei, und fügt vorsichtig hinzu: „Nur in den Städten, die an der deutschen Grenze lagen, sollen Metzeleien 27

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