Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Bensemer [Rezension]
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 357 (sequence 4)
- Language
- German
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Bücherschau. 867 Kasimir der Große, der 1833 zur Regierung kam, ließ sich also 1454 von Capistrano bewegen, sein Statut aufzuheben, ja selbst einige Jahre später hatte er noch die Kraft, es wieder einzuführen. Einen anderen Sinn kann man doch aus den obigen Worten schlechterdings nicht herauslesen; demnach steht die Dauerhaftigkeit der Regierung Kasimirs des Großen einzig in der Geschichte da, indem sie nach Jekel-Bensemer länger als 121 Jahre vorgehalten! Diese Proben dürften schon genügen, um — mit Verlaub zu sagen — die schriftstellerische Methode und die Gelehrsamkeit des Verfassers zu kennzeichnen. Es wäre ein ebenso undankbares, wie undenkbares Bemühen, auf alle die Schnitzer, Verkehrtheiten und Mätzchen einzugehen, welche Jekel-Bensemer auf diesen 21V« Seiten sich überreich leistet;.gleichwohl wollen wir zur weiteren Erhärtung unseres Urtheils auf das Eine oder Andere noch Hinweisen. Nehmen wir z. B. „das Judenstatut BoleSlaws 1264" vor, über welches ein genügend reiches Schriftthum existiert, aus dem sich' jeder belehren kann; so Stobbe, die Juden in Deutschland während des Mittelalters, S. 297; Gumplowicz, Prawodawstwo PolLkie wzgltzdem Zydüw; Hube, Biblioteka WarSzawSka 1880 S. 426; Bloch, die General-Privilegien der polnischen Judenschast. Jekel-Bensemer weiß darüber S. 7 nichts anderes zu sagend, als: Im Jahre 1264 erließ Herzog BoleSlaw der Keusche oder der Fromme ein Judenstatut, das sogenannte Privileg von Kalisch, das den Juden Polens eine Reihe von Privilegien einräumte, die jedenfalls für die nichtjüdische Bevölkerung höchst drückend und demüthigend waren. Die wesentlichsten Bestimmungen daraus sind folgende u. s. w. (Hierauf folgen 17 Bestimmungen aus dem lateinischen Text in's Deutsche übertragen, und zwar mit Weglassung einzelner Paragraphen und mit veränderter Reihenfolge aus Jekel S. 16 wörtlich mit allen Fehlern ausgeschrieben.) Wir sehen davon ab, daß es niemals ein „sogenanntes Privileg von Kalisch" war, sondern in den Urkunden stets „das Boleslaus'sche Statut oder Privilegium" genannt wird. Wenn jedoch der Verfasser, wie aus dem ganzen Worttaut hervorgeht, glaubt 4) Auch die vorletzte Anmerkung S. 7 ist ans Jekel Leite IN Aum. 24 mit ihrer Inkorrektheit ausgeschrieben, obschon der Verfasser als Quelle dafür Grätz und zwar ausnahmsweise dieses Mal so genau angiebt, das; man die Stelle aucki ivirktich nachschlagen kann. Allerdings stellt sich bei einer Einsichtnahme heraus, das; im Grätz von dem Inhalt der Anmerkung nichts z'u finden ist.