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Im deutschen Reich · 1898-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1898) · p. 328

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-06-01
Page
328 (sequence 3)
Language
German
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328 3m deutschen Reich. nommen wird, daß sie jüdischer Abstammung sind. Schließlich ist im 8 10 bestimmt, daß Personen jüdischer Abstammung, die den rechtzeitigen Antrag auf Löschung im allgemeinen Register rc. zu stellen unterlaßen, oder die eine fälschliche Eintragung in die allgemeinen Register erschlichen haben und deshalb ihrer Reichs¬ und Staatsangehörigkeit verlustig gegangen sind (88 3, 7 und 8 dieses Gesetzes), aus dem Reichsgebiet auszuweisen sindsobald sie wegen eines Vergehens oder Verbrechens rechtskräftig verurtheilt wurden. In der „Begründung und Erläuterung" dieses sonderbaren Gesetzentwurfs wird u. A. erklärt, „daß die vorgeschlagenen Bestimmungen lediglich den Zweck haben, die Personen jüdischen S1 a m m e s;u treffen, nicht diejüdische Religion. Wenn dennoch auf die formale Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft zurückgegriffen wird, so geschieht das lediglich, weil über diese Zugehörigkeit unsere Standes- und Polizei-Register Auskunft geben, so daß darüber unanfechtbare Dokumente vorhanden sind und weil sich thatsächlich ganz überwiegend die formale Zugehörigkeit zur jüdischen Religion mit der jüdischen Abstammung deckt". Es wird ferner ausdrücklich gesagt, daß die Kinder getaufter Juden nicht als Deutsche anerkannt werden dürften, weil dies eine Prämie auf erheuchelten Religionswechsel setzen hieße. Zu dem 8 6 wird mit rührender Offenheit bemerkt, daß derselbe in eine A e r a der Judenriecherei hineinführen solle, weil anders die Eintragung in das Judenregister nicht vollständig zu erzielen sei. Schließlich wird noch ein besonderes „Strafgesetzbuch für Juden" angeregt und die Frage, ob das erwähnte „Antisemiten-Gesetz" eine Verfassungsänderung erforderlich machen würde, entschieden verneint. — Von diesem antisemitischen Machwerk gilt sicher das Wort: „Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode!" Eine Kritik dieser Ausgeburt der Phantasie des Hasses ist völlig überflüssig; es genügt vollständig, dieses Schriftstück niedriger zu hängen, um jedem nicht ganz vom Raffen- und Religionshaß Verblendeten den tiefsten Widerwillen gegen die Männer einzuflößen, welche dem deutschen Volke solche Schändlichkeiten anzusinnen wagen! Angesichts dieser letzten Ziele der Antisemiten haben die deutschen Juden allen Grund, fest zusammen zu stehen bei der mannhaften Vertheidigung ihrer mühevoll erworbenen und jetzt wieder hart bedrohten bürgerlichen Rechte. Wie arg diese gefährdet sind, zeigt sich am deutlichsten bei den fortgesetzten', durch angebliche Thierschutz- Bestrebungen bemäntelten antisemitischen Angriffen auf.das jüdische Schächtverfahren. Bald hier, bald dort, sucht man bei den Schlacht-

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