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Im deutschen Reich · 1898-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1898) · p. 316

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1898)
Article
Die Entgegnung Paulsen's
Date
1898-06-01
Page
316 (sequence 4)
Language
German
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3m drntschen Reich. 316 die uns von unseren christlichen Mitbürgern trennen, in keiner Beziehung mit den Pflichten, die das Staatsbürgerrecht und die soziale Ordnung erheischen, kollidieren. Sie haben uns rückhaltlos die gleichen Rechte gewährt, die gleichen Pflichten auferlegt. Wir haben die letzteren in vollstem Maße erfüllt — ich verweise hier auf die statistischen und andere Angaben in meiner Broschüre, die ich dem Leser gern zur Verfügung stelle. In einigen Ländern indessen, und unter diesen steht leider unser deutsches Vaterland beinahe in erster Reihe, hat man uns ohne jeden Grund, ja ohne eine versuchte Begründung, im Verwaltungswege die Rechte versagt, die die Verfassung gewährt. Wenn Paulsen auf die Vorgänge in Prag, Paris und Algier hinweist, so bezweifle ich, daß diese Beispiele irgend welche Beweiskraft haben. Was Prag resp. Böhmen betrifft, so weiß Herr Paulsen wohl sicher, daß in den czechischen Theilen des Landes die Deutschen resp. die deutsche Sprache geradezu verpönt sind, daß es in vielen Wirthshäusern rein czechischer Distrikte beinahe gefährlich ist, sich der deutschen Sprache zu bedienen. Die brutalenVorgänge in Prag und anderen Orten Böhmens, die gegen Deutsche wie Juden gleich gerichtet sind, illustrieren doch nur die Gefahr, welcher jede Minorität ausgesetzt ist, wenn gewiffenlose Agitatoren die gedankenlose einem jeden Hetzruf nur zu leicht folgende Maffe zu Ausschreitungen veranlassen. Auch Paris ist wohl kaum ein maßgebendes Beispiel. Man hat dort vor mehr als vierhundert Jahren die Hugenotten hingeschlachtet. Damals jubelte das Volk, um Jahrhunderte später mit Scham und Reue auf den Schandflecken der französischen Geschichte zurückzuschauen. Ueber die grausame Verurtheilung eines Juden jubelt auch heute das aufgestachelte Volk, und wer weiß, ob nicht spätere Generationen mit Abscheu auf eine Thal, auf eine Bewegung zurückschauen werden, bei welcher Recht und Gesetz mit Füßen getreten worden sind. Herr Paulsen vermeidet in sichtbarster Einseitigkeit auf die Länder zu weisen, in denen es keine Judenfrage giebt, in denen die Juden thatsächlich dieselben Rechte wie ihre christlichen Mitbürger genießen. In Holland und Belgien, in den Skandinavischen Reichen, in Italien, in Großbritanien und seinen sämmtlichen Kolonien, in den Vereinigten Staaten sehen wir sie im Vollbesitz der bürgerlichen

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