Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Bericht der Rechtsschutzkommission
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 310 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2316602-2316637-2316644-2322515--04090-2322620- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
310 Im deutschen Reich. Meine verehrten Versammelten! Ich halte Sie länger in Aufmerksamkeit, als eigentlich meine Absicht war; ich will mich deshalb kurz fassen und das, was ich noch alles zu sagen habe, auf das Aeußerste beschränken. Es wird Jhnm aus den Zeitungen bekannt fein, daß wir in einer großen Anzahl von Fällen Berichtigungen veranlaßt haben, sofem über unsere Glaubensgenossen etwas Unrichtiges berichtet wurde, und wir können auch sagen, daß, sobald Sensationsgeschichten in einem Antisemiten-Blatte auftauchten, es sich vielfach herausstellte, daß dem betreffenden Juden bitteres Unrecht geschehen war, daß der Fall ganz anders lag, als er dargestellt wurde, und es ist auch in vielen Fällen die Berichtigung aufgenommen worden. So hat eine Firma Weinberg und Lewysohn erst vor wenigen Tagen eine Berichtigung an den „Generalanzeiger" gesandt, der beim Abdruck sein Bedauern über die unrichtige Meldung aussprechen mußte. Wir sind dann verschiedentlich mit Rath und That Glaubensbrüdern zu Hilfe gekommen, die auf irgend eine Weise mit Antisemiten in Konflikt gekommen waren. So haben wir einige Male Prozeß-Kosten übernommen und Vertheidiger gestellt bei solchen Leuten, die sich bei Raufhändeln einer Körperverletzung schuldig gemacht haben sollten gegen Antisemiten. Leider ist ein Herr Sch. hier vemrtheilt worden, da er, als er von Antisemiten geneckt worden war, einen derselben so tüchtig zugedeckt hatte, daß darin eine Körperverletzung gesehen wurde; ein Schutzmann hat ausgesagt, daß er noch nie einen Juden so fürchterlich hätte darauf los hauen sehen. (Heiterkeit.) Der Herr hatte alle Veranlassung dazu, und wir haben ihm unsem Rechtsschutz zu theil werden lassen. Ebenso einem Herrn S. aus P., der einem Antisemiten ebenfalls übel mitgespielt hatte. Sie sehen, meine Herren, daß das Gebiet unseres Rechtsschutzes ziemlich umfangreich war, und daß Ihre Kommission, wenn sie auch nicht immer mit ihrer Thätigkeit an die Oeffentlichkeit getreten ist, doch nicht geruht hat, sondern die Aufgaben, die ihr vom Verein übertragen waren, mit bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen bemüht war. Wir haben uns aber nicht nur an derartige Vorkommnisse gehalten; wir haben in wichtigen Fällen auch mitzuwirken gesucht