Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Bericht der Rechtsschutzkommission
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 309 (sequence 23)
- Language
- German
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Bericht der Rechtsschutzkommisfion. 30S Verurtheilt wurde Sedlatzek von dein Reichsgericht noch nicht; die Sache wurde zurückgewiesen — nicht an das Landgericht I, das ihn freigesprochen hatte, sondern an das Landgericht II, und das hat ihn zu einer recht erheblichen Strafe verurtheilt. Er hat noch einmal Revision eingelegt und vor dem Reichsgericht eine unwürdige Komödie aufgeführt, dadurch, daß er den Vorsitzenden des Senats als befangen ablehnte — es ist der Senatspräsident Löwenstein gewesen —; natürlich hat die.Ablehnung keinen Erfolg gehabt; die Revision ist verworfen worden. Sie stützte sich auch auf Rechtsgründe, die ein Jurist unmöglich ernst zu nehmen vermochte. Wir sind unter Benutzung des reichsgerichtlichen Urtheils dann weiter gegangen. So haben wir 1897 eine Denunziation gegen die „Deutsche' Wacht" in Dresden, das Organ des Abgeordneten Zimmermann, gerichtet. Der schrieb nämlich gegen Ostern vorigen Jahres, es sei dort — die Sache ist ja vielfach auch sonst besprochen worden — es sei dort eine Person ermordet und verstümmelt vorgefunden worden. Es hat sich nachher herausgestellt, daß die That von einem Geisteskranken verübt war. Zimmermann meldete aber diese That in der „Deutschen Wacht" unter der Ueberschrift: „Das Pasiahfest naht". Wir meinten» daß dieser Hinweis auf den Ritualmord doch deutlich genug war, und daß man gar nicht anderer Meinung sein könnte. Die Königlich sächsische Staatsanwaltschaft und die Königlich sächsische Oberstaatsanwaltschaft haben das aber nicht gefunden; sie haben uns zurückgeschrieben: es sei ein Zusammenhang zwischen dieser Ueberschrift und dem, was darunter stände, nicht zu finden; man könnte nur annehmen, es fei der reine Unsinn, was die Leute geschrieben hätten; eine Beleidigung der jüdischen Religion als Korporation sei nicht daraus zu entnehmen. Wir mußten uns damit beruhigen, weil ein weiteres Vorgehen juristisch nicht möglich war. Herr Sedlatzek hält seine Bezichtigung noch weiter aufrecht, und wir haben jetzt wiederholt Strafantrag gestellt, nämlich gegen den, der sein Blättchen jetzt verantwortlich zeichnet, gegen einen Herrn Dewald. Das Resultat dieser Anklagen, die vor noch nicht langer Zeit abgegangen sind, kann ich heute noch nicht berichten; ich hoffe aber, daß der Erfolg nicht ausbleiben wird.