Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1898-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1898) · p. 307

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1898)
Article
Bericht der Rechtsschutzkommission
Date
1898-06-01
Page
307 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2316602-2316637-2316644-2322515--04087-2322617
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Bericht der Rechtsschutzkommhsiou. 307 Herr Wengg, ein bekannter Antisemit in München, ist dagegen verurtheilt wordm zu 100 Mk., weil er in seinem Blatte falsche Gerüchte über den Schulchan Aruch verbreitet hatte. In Hannover schrieb ein Antisemiten-Blatt, ein jüdischer Lüstling locke Mädchen an, um sie unsittlichen Zwecken dienstbar zu machen. Wir baten die Staatsanwaltschaft daselbst, einzuschreiten, entweder, wenn dies falsch sei, gegen die Zeitungen, die derartige Gerüchte verbreiten, oder gegen den Mann, der sich derartig vergangen habe, wie die Zeitung behaupte. Nun, die Staatsanwaltschaft hat den Mann ermittelt; aber es stellte sich heraus, daß es nicht ein Jude war, sondern ein Christ, und zwar auch nicht etwa ein getaufter Jude, sondern ein geborener Christ. Der Mann ist verurtheilt worden, aber nicht als jüdischer Lüstling; hoffentlich.vergeht jetzt dem christlichen Redakteur die Lust zu ähnlichen Verdächtigungen. Das Ritualmordmärchen fällt unseres Erachtens auch unter diese Kategorie beunruhigender Gerüchte. Doch haben wir hierbei noch keinen Erfolg zu verzeichnen. Wir glauben aber, nachdem einmal das Eis gebrochen ist, nachdem die StaatSwaltschaft auf unsere Anträge bereits eingegangen ist, daß doch einmal hier und da so böswillige oder leichtsinnige Geschichten-Erzähler zur Strafe gezogen werden; wenn irgendwo ein Kind ermordet gefunden wird, können die antisemitischen Blätter niemals umhin, zu erzählen, daß ein jüdischer Ritualmord vorliege, obwohl sich solche Vorwürfe ausnahmslos als erlogen herausgestellt haben. Nicht selten sind Volksaufläuse und Krawalle die direkte Folge solchen Geredes. Dieses Ritualmordmärchen hat aber zu einem Erfolge Veranlassung gegeben, den wir doch wohl als den größten und besten auf dem Gebiete des Rechtsschutzes verzeichnen können. Herrn Sedlatzek nämlich, der in seiner bekannten Weise immer wieder in seinem Blatte darauf zurückkam, es sei eine Vorschrift der jüdischen Religion, zum Passahfeste, wie er es nennt, Christenkinder zu schachten, daß das Blut der Christenkinder zur Bereitung der Mazze nöthig sei, daß es durchaus erforderlich sei, dieses Blut auszufangen, um es als Feindesblut in Form von Pillen unter das versammelte Volk Israel zu vertheilen, — Herrn Sedlatzek, der diesen Blödsinn immer wieder in seiner Zeitung schrieb, haben wir schließlich wegen Gotteslästerung angezeigt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.