Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Bericht der Rechtsschutzkommission
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 305 (sequence 19)
- Language
- German
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Bericht der Rechtsschutzkommisston. 305 geschritten; in der Folge ist es auch richtig zur Verurtheilung des Antisemiten gekommen, so daß unser Glaubensgenosse Genugthuung gefunden hat. In der Schwebe befindet sich noch die Angelegenheit der Gebrüder Katzen st ein in Aschenhausen. Ueber diese war verbreitet worden, sie sollten einen nicht ganz zurechnungsfähigen Bauernsohn, dem eine große Erbschaft zugefallen war, übertölpelt und um sein ganzes Vermögen gebracht haben. Wir haben die Herren darauf aufmerksam gemacht, was in den antisemitischen Zeitungen stände; sie haben auf unsere Anregung sofort eine große Anzahl solcher Zeitungen herausgegriffen und verklagt, und, wie in den letzten. Tagen mitgetheilt worden ist, fangen die Herren antisemitischen Redakteure an, klein beizugeben: sie hätten die Notiz aus anderen Blättern in gutem Glauben übernommen, und es hat sich jetzt herausgestellt, daß man einigen von unseren Glaubensgenosien auch hier etwas nachgeredet hat, wovon kein Wort wahr war. (Vergl. die Korrespondenzen aus Berlin und aus Suhl!) Das wären diejenigen Fälle, in denen wir wegen Beleidigungen und ähnlicher Dinge vorgegangen sind. Ein ganz besonderes Delikt, dessen gesetzliche Strafbestimmungen wir für unsere Zwecke herangezogen haben, ist das Delikt des groben Unfugs. Sie wissen, daß seit einigen Jahren in der Strafrechtspflege es Aufsehen macht, wie die Gerichte und die Behörden überhaupt den Begriff des groben Unfugs ausdehnen: was man nicht snbsummieren kann, sieht man als groben Unfug an! Und da die Gerichte und die Behörden von diesem Paragraphen einen so ausgedehnten Gebrauch machen, sagen wir: was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig; wenn alles Mögliche als grober Unfug betrachtet wird, dann wollen wir Juden einmal sehen, ob das nicht auch zum Schutze unserer berechtigten Interessen zu oerwerthen ist. (Hört! hört!) Und da haben wir zunächst auf die Anwendung verwiesen, die das Reichsgericht von dem Paragraphen beim Boykott gemacht hat. In Hildesheim z. B. wurden Flugblätter ermittelt, in denen jüdische Geschäfte in Verruf erklärt wurden, in denen gesagt wurde: von Juden ist nicht zu kaufen! Wir haben in Rathenow, wo ein Sozialdemokrat bei der Stichwahl gewählt worden war, ein