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Im deutschen Reich · 1898-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1898) · p. 303

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1898)
Article
Bericht der Rechtsschutzkommission
Date
1898-06-01
Page
303 (sequence 17)
Language
German
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IRI
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Bericht der Rechtsschutzkommission. 308 In einem Falle ist die Sühne solcher Beleidigung leider vereitelt worden durch den Tod der Beleidigten. Es gehört ja im Deutschen Reiche zu den Rechtsgrundsätzen, daß, wenn der Beleidigte stirbt, die Privatbeleidigungsklage ein Ende erreicht. Diese Strafsache betraf den Freiwilligen von Dijon. Als die Wogen der nationalen Begeisterung im Jahre 1895 zur Feier der 25jährigen Wiederkehr der großen deutschen Siege hoch gingen, da haben wir hier in vielen Zeitungen gelesen den Aufruf eines Glaubensgenossen aus Stettin, der daran erinnerte, daß dort auf dem Lande einer der Kämpfer aus jener Zeit im tiefsten Elend lebte, ein Mann, der 1871 bei dem einzigen Verlust einer deutschen Fahne sich ausgezeichnet habe, die unter einem Leichenhügel später von den Franzosen gefunden worden, und daß der Träger dieser Fahne noch am Leben sei, daß er jetzt als Gutsarbeiter sein Leben friste und kaum genug habe, um für des Lebens und Leibes Nothdurft kümmerlich zu sorgen. Dieser Mann, der sich des Kämpfers von Dijon annahm, wurde von dem antisemitischen Gutsherrn öffentlich in der Preffe beschimpft; man fragte, ob er sich vielleicht mit dem Freiwilligen von Dijon theilen wolle; dem Veteranen ginge es gar nicht so schlecht, er verdiene 1,50 Mk. pro Tag, behauptete der Gutsbesitzer, und damit könne er fürstlich leben. Jedenfalls wurde der uneigennützige Stettiner Herr möglichst heruntergeriffen, und er entschloß sich zur Klage. Leider ist der Kläger aber gestorben, so daß die Beleidigung ungesühnt geblieben ist. Aehnlich beleidigt wurde ein Kaufmann in der Stadt Krone an der Brahe. Sie wissen, daß in den kleinen Städten des Ostens häufig ein angesehener Kaufmann der Vertreter des Bürgermeisters ist, und daß gar nicht selten ein jüdischer Mitbürger hierzu berufen wird. So war es in Krone an der Brahe zum Aerger der Antisemiten. Eines Tages stand in der „Staatsbürgerzeitung" zu lesen, es sei ein Mann erschienen bei dem Beigeordneten Cohn, als der Bürgermeister auf Jagd war, und habe irgend etwas amtlich unterschrieben haben wollen, Cohn habe aber gesagt: er schreibe „nischt" am Sonnabend. (Heiterkeit.) Nun bestritt Cohn, dem wir die Sache mittheilten, etwas derartiges gethan zu haben, und er entschloß sich, an die Staatsanwaltschaft zu schreiben. Die Staatsanwaltschaft hat auch eine 23

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