Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Bericht der Rechtsschutzkommission
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 301 (sequence 15)
- Language
- German
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Bericht der Rechtsschutzkommission. 801 haben da» ad notam genommen; wir haben aher die Sache nicht in die Tasche gesteckt, sondern pM. haben sie veröffentlicht, und das war, wie es scheint, weder den katholischen Polen, noch dem Kirchenfürsten besonders angenehm. Wir haben aber kein Blatt vor den Mund genommen und glauben, damit durchaus richtig gehandelt zu haben. (Bravo!) Wir ' haben, eine Zeitungsfehde deswegen gehabt und auch nicht-antisemitischen Blättern gegenüber noch besonders betonen müffen, daß das, was wir gemeldet haben, aktenmäßig die Wahrheit ist, daß in der That der Erzbischof von Stablewski sich derartig absprechend über einen katholischen Antisemiten seines Kirchensprengels geäußert hat, und ich meine, daß das doch immerhin etwas ist, was unseren Bestrebungen entgegenkommt und was wir zu unterdrücken keineswegs Veranlassung hatten. - (Bravo!) Damit ist die Reihe der Mittheilungen erschöpft, die ich Ihnen aus dem Verkehr mit den Verwaltungsbehörden geben wollte. Ich wende mich nun zu den viel intrikateren Fragen, wie es uns mit unseren Anträgen bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften gegangen ist. Sie werden sich erinnern, daß wir da anfangs besondere Schwierigkeiten zu überwinden hatten, daß es kaum durchzusetzen war, daß die Staatsanwaltschaft einschritt, daß man sich über die Staatsanwaltschaft bei der Oberstaatsanwaltschast beschwerte, daß man an die Oberlandesgerichte gehen mußte, um überhaupt ein Einschreiten zu ermöglichen, und wenn «ingeschritten wurde, so wurde freigesprochen in erster, zweiter, manchmal auch dritter Instanz, und häufig blieb's dabei, so daß bei unseren Maßregeln wenig herauskam. Heute können wir aber doch auf eine Reihe von Erfolgen zurückblicken, die in der ersten Zeit unseres Bestehens uns versagt waren, und diese Erfolge haben wir erzielt, nachdem wir namentlich in den Kreisen von Richtern und Staatsanwälten unsere Schriften verbreitet und darin dargelegt hatten, wie groß die Gefahr sei, die aus den antisemitischen Angriffen schließlich für die ganze Volksgemeinschaft droht. Wir haben im Wesentlichen mit drei oder vier Arten von Strafthaten uns immer wieder zu beschäftigen gehabt. Wir haben zunächst einmal aufs eingehendste erörtern müffen die juristische