Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Bericht der Rechtsschutzkommission
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 296 (sequence 10)
- Language
- German
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296 Im deutschen Reich. daß innerhalb Preußens derartige Ausschreibungen mit konfessionelle» Beschränkungen sich.Miederholt.haben.' Hingegen haben mir neuerdings im Königreich Sachsen etwaS- Aehnliches bemerkt. Da schrieb die Stadt Chemnitz eine Arztstelle an dem städtischen Krankenhause aus und forderte, daß die Bewerber sich zur evangelischen Kirche bekennen. Wir haben die recht zahlreiche und ansehnliche Chemnitzer jüdische Gemeinde auf diese Ausschreibung aufmerksam gemacht und auch durchgesetzt, dast man dort an die städtischen Behörden sich wandte und eine Rektifikation beantragte. So prompt in Ostpreußen auf unsere Anregung eingegangen ist, so negativ war das Ergebniß dort in Chemnitz im Königreich Sachsen, in dem gelobten Lande der Antisemiten. Man erklärte, daß ebenso wie die Katholiken dori absolut auch die Juden auszuschließen seien. Wir können aber nur wiederholen, was wir so oft gesagi haben, daß ein wirkliches gutes Recht, eine Rechtsprechung ob« Handhabung des Rechtes bei den Verwaltungsbehörden sich nw durchsetzen läßt, wenn man immer und immer wieder seine Ansprüche wiederholt, und wir werden nicht verfehlen, die Chemnitzer Gemeinde und andere Gemeinden in Sachsen auf derartige Mißstände aufmerksam zu machen. Denn wir finden es unvereinbar mit der Gleichberechtigung, die unfern Glaubensgenoffen in Deutschland zugesichert ist, daß man derart über öffentliche Gelder im Jntereffe einer einzelnen Konfession verfügt. Für die Kosten der städtischen Krankenhäuser bezahlen die Juden so gut wie die Christen, und wenn sich die Juden es gefallen lassen, daß man mit ihrem Gelbe derartig konfessionelle Interessen verfolgt, so müssen wir das Gewissere unserer Glaubensgenossen schärfen und veranlassen, daß sich derartiges recht selten wiederholt. (Bravo!) Ich komme zu einem Falle, der viel Staub aufgewirbelt hak, und zwar Staub aufgewirbelt hat nicht durch unsere Schuld. Es ist der Fall ves Rittergutsbesitzers Spickermann und des Plakats am Gutshos zu Rangsdorf. Jchglaube, daß wohl unter den Anwesenden nur wenige sein werden, die von diesem Falle nicht gehört haben. (Sehr richtig!) Ich möchte mich deshalb recht kurz fassen. Wir wandten uns zuerst an den Landrath des Kreises Teltow und baten, das Plakat zu entfernen, welches der Hauptmann a. D. Spiekermann