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Im deutschen Reich · 1898-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1898) · p. 291

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1898)
Article
Bericht der Rechtsschutzkommission
Date
1898-06-01
Page
291 (sequence 5)
Language
German
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Bericht der Rechtsschutzkommission. LSI und wir glauben auch, daß' auf Beschwerde der Hauptmann rektifiziert worden wäre. Die Kommission hat flchaber dazu entschlossen, weiter nichts zu thun, in der Meinung, daß es dem armen jüdischen Soldaten sonst in dem Rest seiner Dienstzeit herzlich schlecht gegangen wäre. (Sehr richtig!) Ebenso endete die Sache in einem andern Falle, der sich in Kiel abspielte. Auch dieser Fall wird bekannt sein. Ein gewisser Jacobsen hatte in Kiel ein Inserat veröffentlicht und dabei den biblischen Ausspruch aus dem neuen Testament gebraucht oder gemißbraucht: „Es ist vollbracht". Das wurde ihm von den Antisemiten verargt; es erhob sich ein Sturm, daß dieser Jude es wage, derartig mit neutestamentlichen Aussprüchen Reklame zu treiben. Es stellte sich heraus, daß der Mann Jacobsen, nicht Jacobson hieß, lutherisch war, nicht jüdisch, daß der Name Jacobsen in der christlichen Bevölkerung dort nichts weniger als selten ist. Zu den Leuten, die sich zum Mundstück dieser antisemitischen Angriffe machten, gehörte auch der damalige Rechtsanwalt Graf Neventlow in Kiel. Der Herr wurde von uns ersucht, diese Angriffe, die antisemitischer Natur waren, zu widerrufen; wir haben ihn wiederholt ersucht und, da er nicht reagierte, schließlich an die „Kieler Zeitung" geschrieben und gebeten, zunächst die Sache im redaktionellen Theil zu veröffentlichen; als das abgelehnt wurde, haben wir uns erboten, im Jnseratentheil gegen Bezahlung die Sache zu veröffentlichen; auch das ist abgelehnt worden. Das Blatt nennt sich liberal. Nun, es ist dem Herrn Grafen Reventlow später doch einmal die Wahrheit gesagt worden. Als er nämlich nach Hamburg kam und dort eine Versammlung abhielt und ihm verschiedene Sünden vorgehalten wurden, da erinnerte sich einer unserer Freunde, der übrigens christlichen Glaubens war, dieser Sache und hielt sie ihm vor. Der Herr Graf erklärte: Darüber wäre ja längst Gras gewachsen, die Sache wäre doch nicht so schlimm, sie wäre nicht der Rede werth. Wir haben untersucht, ob nicht dem Herrn Grafen im Rechtswege beizukommen war; wir haben aber keinen Strafparagraphen gefunden und glauben auch, daß dem Rechte Genüge geschehen ist, wenn ihm in dieser Versammlung — nicht einmal von einem Juden, sondern von einem christlichen Freunde — die Wahrheit gesagt worden ist.

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