Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1898)
- Article
- Die Juden in England
- Date
- 1898-05-01
- Page
- 248 (sequence 2)
- Language
- German
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248 Im deutschen Reich. lichen Gemeinde-Feier zugegen zu sein, dürfen aber nicht ihre Stimme bei der Wahl der zu administrativen oder religiösen Funktionen berufenen Beamten abgeben. In den größeren Städten giebt es wahrscheinlich in der großen Menge der zur jüdischen Gemeinde Gehörigen nicht wenige Männer, die durch Wissen, praktische Tüchtigkeit, Interesse für'S Judenthum und ehrbare Stellung im bürgerlichen Leben für die höchsten Würden in der Gemeinde geeignet sind. In kleinen Gemeinden sollen ober die obersten Stellen in gewissem Sinne käuflich sein. Ein reicher Israelit, der vielleicht vorher nur einmal jährlich in der Synagoge erschien und für die jüdischen Gebräuche geringes Interesse bekundete, empfindet plötzlich den Wunsch „krsmäsnt" der Gemeinde zu werden und als solcher bei allen Gelegenheiten zu repräsentieren. Er bereitet seine Wahl vor, indem er plötzlich öfter am Sonnabend und an den Feiertagen zum Gottesdienste kommt, außergewöhnlich hohe Summen für Wohlthätigkeitszwecke spendet und sich die Gunst der Gemeindemitglieder, deren Stimmen von entscheidendem Einflüsse sind, zu erwerben sucht. Eine wichtige Persönlichkeit für ihn ist der „Oüasau", der in kleineren Gemeinden zu gleicher Zeit Prediger und Schächter ist. Je weniger ein Kandidat für die Präsidentschaft mit denjenigen Sachen, die den Kultus betreffen, vertraut ist, desto mehr bedarf er der Hülfe des „Chasan" für alle geistlichen Anordnungen. Diese Verhältnisse sind nicht ohne Vortheil für das religiöse Interesse, denn nach und nach wird ein solcher Präsident und seine Familie in das religiöse Leben hineingezogen. Ist der Chasan ein streng rechtlicher, ehrenwerther und in seinem Fache tüchtiger Mann, so findet er in der Gemeinde weit größere Anerkennung, als ihm vielleicht in irgend einer Stadt des Festlandes zu Theil werden würde. Die Gemeinden der großen britischen Städte London, Manchester, Glasgow rc. haben natürlich besondere Prediger und mehrere andere Kultusbeamten. Merkwürdig ist auch die Stellung des englischen Ober-RabbinerS (Chief-Rabbi), der in London seinen Sitz hat. Obgleich jede jüdische Gemeinde in jedem Orte autonom ist und der Chief-Rabbi kein staatlich anerkanntes Recht besitzt, sich in die Angelegenheiten der vielen Gemeinden im englischen Königreich zu mischen,, wird ihm doch überall eine sehr bedeutende Autorität zuerkannt, der