Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1898-05-01 · Heft 5 (Mai 1898) · p. 238

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 5 (Mai 1898)
Article
Zu den Wahlen
Date
1898-05-01
Page
238 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2316602-2316637-2316643-2322376--03964-2322443
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

238 Im deutschen Reich. Intelligenz und, beim Klassen-Wahl-System auch in Folge ihrer wirthschaftlichen Lage, geradezu bestimmend einzuwirken. Freilich haben die jüdischen Staatsbürger von diesem ihren Einflüsse bisher nur einen sehr bescheidenen Gebrauch gemacht, einen so bescheidenen, daß im deutschen Reichstage, abgesehen von der sozialdemokratischen Partei, keine einzige ein Mitglied jüdischen Glaubens aufweist, und im preußischen Abgeordnetenhause ein Jude überhaupt nicht zu finden ist. Wir wollen es uns ersparen, die Gründe dieser Erscheinung näher zu erörtern. Auf die mangelnde Fähigkeit und Intelligenz der Juden ist sie gewiß nicht zurückzuführen, denn wir haben eine große Anzahl jüdischer Volksvertreter aus früheren Jahren aufzuweisen, welche das Beste geleistet haben. Man kann auch nicht sagen, daß heute alle Parteien jüdischen Mitgliedern grundsätzlich ein Mandat nicht anvertrauen wollen. Solcher Auffassung widerspricht das Programm und Verhalten der liberalen Parteien durchaus. Im Gegentheil, die Juden selbst sind es gewesen, welche sich häufig gegen eine sogenannte „jüdische" Kandidatur ausgesprochen und einer solchen entgegengewirkt haben. Dies nicht ganz zu Unrecht. Eine „jüdische" Kandidatur sollte es ebensowenig geben, wie katholische oder evangelische. Ein jeder Volksvertreter hat die Pflicht, für die Interessen der Gesammtheit des Volkes einzutreten, und keiner sollte sich als Vertreter einer besonderen Gesellschaftsklasse oder Religionsgemeinschaft fühlen. Wenn also die Wahl eines Volksvertreters jüdischen Glaubens deshalb in Frage käme, damit dieser ganz besonders die „jüdischen" Interessen vertrete, so würden sich dagegen mit Recht Bedenken erheben lassen. So aber liegt die Frage garnicht. Es werden vielmehr gegen die Bewerbung durchaus geeigneter, jüdischer Kandidaten nur deshalb Bedenken geltend gemacht, weil sie Juden sind, ausZurcht, es könnten sich Stimmen, die sonst der betreffenden Partei, sicher sind, in Folge judenseindlicher Neigungen abwenden. Wenn wirklich in dem einen oder anderen Wahlkreise eine derartige Befürchtung angebracht ist, so wird es niemand einer Parteileitung zumuthen wollen, einen sicheren Besitz in Frage zu stellen oder zu opfern, und den jüdischen Wählern wird es auch nicht in den Sinn kommen, auf einem bestimmten Kandidaten zu bestehen, nur deshalb, weil er Jude ist. Anders dagegen in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.