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Im deutschen Reich · 1898-04-01 · Heft 4 (April 1898) · p. 216

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 4 (April 1898)
Article
Berlin
Date
1898-04-01
Page
216 (sequence 3)
Language
German
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216 Im deutschen Reich. 69 Männer und SS8 Mädchen unseres Glaubens al» Dienstboten ihr Brod. Daß unter 3813 Musikern und Schauspielern männlichen und 1542 weiblichen Geschlechts sich 166 Juden und 64 Jüdinnen befinden, ist auch bemerkenswerth. Unter 2229 Aerzten sind 85V Juden ermittelt worden. Im allgemeinen ist unter den Crwerbsthätigen die Verhältnißzahl der Männer stärker, die der Frauen schwächer bei den Juden vertreten als bei Andersgläubigen. Der am 21. April von der „Staatsbürger-Zeitung" mit der Ueberschrift „Die Persönlichkeit im Anwalt stände" veröffentlichte Leitartikel veranlaßt« die „Voss. Ztg." zu der nach, stehenden bemerkenswerthen Aeußerung: „Wie jüngst mitgetheilt wurde, ist der hiesige Rechtsanwalt Henke wegen Unterschlagung flüchtig geworden. Ein hiesiges Antisemitenblatt bespricht in einem Leitartikel, betitelt: „Die Persönlichkeit im Anwaltstande", diesen Fall. Obwohl dem Blatt bekannt sein muß, daß der Rechtsanwalt Henke weder Jude ist, noch einen Tropfen jüdischen Blutes in seinen Adern hat und wegen seiner Verbindung mit hohen Beamtenkreisen bekannt war, entblödet es sich nicht, auszuführen, daß eine kräftige Selbsthilfe der deutschen Anwälte angebracht wäre, um sich gegen das I u d e n t h u m» das sich kaum an anderer Stelle so sehr wie im Anwaltsstande eingenistet habe, zu wehren. „Die jüdischen Ehrbegriffe sind eben", wie es in dem Artikel heißt, „nicht dieselben wie die unsrigen". Auf diese Weise versucht das antisemitische Blatt den Anschein zu erwecken, als handle es sich hier um die Vergehung eines Juden gegen die Ehre des Anwaltstandes, während thatsächlich Herr Henke dem Antisemitismus weitaus näher stand, als dem Judenthum. Eine solche Kampfesart richtet sich von selbst, einer ausführlicheren Abwehr bedarf es nicht." In der Nr. 466 der „Deutsch-sozialen Blätter" vom 22. Juli v. I. war unter der Spitzmarke „Jüdische Ritter des Eisernen Kreuzes" ein Artikel veröffentlicht worden, welcher die Behauptung enthielt, der jüdische Kaufmann Rosen th al aus H e ch i n g e n sei bei dem Beginn der Schlacht von Gravelotte seinem verwundeten Hauptmann beigesprungen und habe diesen aus dem Gefecht getragen, ohne sich weiter am Kampfe zu betheiligen. Dafür habe er das Eiserne Kreuz erhalten, obgleich diese Auszeichnung für Tapferkeit vor dem Feinde bestimmt sei, nicht für eine sentimentale Anwandlung. Wegen dieses Artikels hatte Rosenthal Strafantrag

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