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Im deutschen Reich · 1898-04-01 · Heft 4 (April 1898) · p. 217

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 4 (April 1898)
Article
Berlin
Date
1898-04-01
Page
217 (sequence 4)
Language
German
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Korrespondenzen. 217 gestellt, welcher am 26. Märzd. I. di» Strafkammer II beschäftigte. Angeklagt war der in Berlin wohnhafte, 34 Jahre alte'Verantwort» licht Redakteur der „Deutsch-sozialen Blätter", Karl Heinrich Friedrich Wilhelm Louis Hogrese aus Rethmar bei Hannover. Der Antzeklagle gab zu seiner Entschuldigung an, daß der Einsender eine vertrauenSwerthe Person sei und daß schon der „Badische Volksbote" in Heidelberg die Angelegenheit in gleichem Sinne erörtert habe, lieber die Tendenz der „Deutsch-sozialen Blätter" befragt, gab der An» geklagte an, daß sie antisemitisch seien und der Eigenthümer der Reichstagsabgeordnete Liebermann v. Sonnenberg fei. Durch die eidlichen Aussagen der Zeugen wurde sestgestellt, daß Rosenthal vor Gravelotte als Einjähriger in einem anderen Regiment, als in dem Artikel angegeben war, gedient, daß er nicht den Hauptmann seiner Kompagnie, sondern einen anderen Hauptmann aus dem Gefecht getragen hat, und zwar, als die Kompagnie zurückging und der Hauptmann verwundet liegen blieb, llm ihn nicht in die Gewalt deS Feindes fallen zu lassen, hat er ihn Angesichts des'Feindes geholt und in eine Vertiefung gebettet. Darauf hat er sich am Kampfe weiter betheiligt. DaS Eiserne Kreuz hat Rosenthal wegen Auszeichnung im Gefecht, nicht wegen des Beistandes, den er dem Hauptmann geleistet, erhalten. Daß sich Rosenthal vor dem Feinde ausgezeichnet hat, läßt sich daraus ersehen, daß er nach dem Feldzuge das Qualifikationszeugniß zum Reserve-Offizier wegen guter Führung vor dem Feinde erhalten hat. Auf Grund der Beweisaufnahme verurtheilte der Gerichtshof den bisher unbescholtenen Angeklagten wegen öffentlicher Beleidigung zu einem Monat Gesängniß. Der Tenor des UrtheilS ist in den „Hohenzollernschen Blättern" und den „Deutsch-sozialen Blättern" auf Kosten des Angeklagten bekannt zu geben. Der Staatsanwalt plaidierte für eine Geldstrafe, aber die außerordentliche Schwere der Beleidigung und der gehässige Ton des Artikels veranlaßten die Erkennung einer Freiheitsstrafe, die auf einen Monat bemeffen wurde. — Bald nach dem Bekanntwerden dieser Verurtheilung hat auf dem jüdischen Friedhöfe zu Hechingen eine Zertrümmerung zahlreicher Grabsteine stattgefunden, deren Urheber zur Zeit noch unermittelt sind. Die deutsche Krieger-Ztg. „Parole" schrieb am 8. d. M.: „Vor Kurzem machte eine Mittheilung die Runde, wonach Kaiser Wilhelm I. einem Krieger das in der Schlacht zerschossene Eiserne Kreuz selbst wieder hat reparieren laffen. Man war der Ansicht, dieses Eiserne Kreuz sei das einzige, welches beschädigt gewesen sei; daß dem

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