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Im deutschen Reich · 1898-04-01 · Heft 4 (April 1898) · p. 210

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 4 (April 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-04-01
Page
210 (sequence 6)
Language
German
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210 Im deutschen Reich. derselben bildende Magdeburger „Sachsenschau" zu der boshaften Aeußerung: „Also nicht etwa der Christen wegen, die an diesem Tage, dem Charfreitag, eines Hrer ersten kirchlichen Feste feiern, sondern der Juden wegen, die ihr zweites Passahfest begehen, wird der Wochenmarkt verlegt. Das ist ein S ch l a g i n ' s G e s i ch L der Christen, wie man ihn bisher denn doch noch kaum erlebt hat. Sind wir denn wirklich noch in einem christlichen Staate?!" Das antisemitisch-agrarische Organ des Herrn von Plötz, die „Deutsche Tageszeitung", und ihr Abklatsch, die „Hann. Post", benutzten die offenbar auf einem Versehen beruhende Anzeige zu folgender „Denunziation": „Unseres Erachtens wird sich die vorgesetzteRegierungsb e h ö r d e mit dieser Magistrats - Bekanntmachung befaflen müssen, da sie das christliche Gefühl der Stadtbewohner aufs empfindlichste zu verletzen geeignet ist." Schon am 5. April hatte das älteste Antisemitenblatt, die „Kreuzzeitung", erklärt: „Selbst wenn in Rogasen der Charfreitag nicht ein gesetzlicher Feiertag sein sollte, so müssen wir doch in der Berufung auf den jüdischen Feiertag eine schwere Verletzung des christlichen Bewußtseins erblicken." Am Tage darauf wandte sich dasselbe Blatt gegen die ganz richtige Annahme der „National-Ztg.", daß der Hinweis auf den jüdischen Feiertag auf einem Versehen beruhe, und bemerkte, die „National-Ztg." übersehe, „daß der Charfreitag in einem Theile der katholischen Gebiete' Preußens nicht als gesetzlicher Feiertag gelte." — Von einem Rogasener Magistratsmitgliede hatten wir inzwischen folgende aufklärende Mittheilung erhallen: „Es existiert hierein alter, vom Bezirksausschuß zu Posen genehmigter Beschluß des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung, wonach Wochenmärkte, die in Rogasen in der Regel Freitags stattfinden, verlegt werden sollen, wenn an diesem Tage ein christlicher oder jüdischer Feiertag ist. Daraufhin ist das Inserat von einem expedierenden Subalternbeamten im Magistratsbureau irrthümlich abgefaßt und an zwei Blätter benachbarter Kreise versandt worden. Das Kreisblatt des Kreises O b o r n ik hat im amtlichen Theile am 28. März und am 6. April d. I. die nachfolgende korrekte Anzeige gebracht: B e L a n n t m a ch u n g. Der am Freitag, den 8. April d. I., Hierselbst stattfindende Wochenmarkt wird, mir Genehmigung des Bezirks-Ausschusses, aus Mittwoch, den 6. April d. I., verlegt. Rogasen, den 31. März 1698. Ter Magistrat. Weise. 1628/98.

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