Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 4 (April 1898)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1898-04-01
- Page
- 201 (sequence 3)
- Language
- German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntniffes. LOL finden «erden, daß ich Beschuldigungen gegen den Charakter einer Person erhoben, für welche ich nicht das volle Bewußtsein der Verantwortung hätte und die Pflicht anerkannte, dm Beweis zu führen, an dem Tage sagen Sie nur: »Geh' aus dem Parlament, Du paßt nicht mehr in eine so erhabene Versammlung." Um dieselbe Zeit stand im Abgeordnetenhause das Gesetz über dm Austritt aus der Kirche zur Verhandlung, von welchem auch das Judenthum empfindlich getroffen wurde. Lasker war, nachdem die Wahl Marburgs für ungiltig erklärt wordm, der einzige Jude im Abgeordnetmhause und deshalb dort am meisten berufen, die Interessen des Judmthums zu vertreten. Man thut nicht recht, seine Theilnahme für jüdische Angelegmheitm im Parlament gering.anzuschlagen. Er bewegte sich bis 1867 auf diesem Boden bald in Verbindung mit Kosch, bald selbstständig. Allerdings zeigte er am 16. Juni 1868 eine.auffallende Unsicherheit, als es sich um den Antrag Wiggers handelte, ein Gesetz vorzulegen, durch welches alle aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntniffes hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben werden. Er begann seine warme, wenn auch kurze Rede mit den Worten: „Bei solchen Anträgen, die so nahe mich und meine Glaubensgenossen angehen, nehme ich grundsätzlich nicht das Wort, weil ich meine, es könne scheinen, als ob ich gleichzeitig für meine Person spräche." Mit Recht bemerkte damals die „Allg. Zeitung des Judenthums": „Was würde aus unserer Sache geworden sein, wenn, um nur einen Ramm anzuführen, Messer, der in ganz ähnlichen Verhältnissen, wie Herr Lasker, sich befand, sich hätte abhalten lassen sollen, die Gleichberechtigung zu vertheidigen und seine erste bedeutendste und siegreichste Rede in der deutschen Nationalversammlung dieser Sache zu widmen?" Das durste man entschieden von Lasker erwarten, daß er im geeigneten Falle sein Ansehen und seine Beredsamkeit nicht'zu unleugbarem Nachtheil der jüdischen Sache verwenden würde, daß er seine eigene Ansicht nicht durch die schärfsten juridischen Feinheiten zu vertheidigen sich abmühen würde, während gegen diese die einfache Erwägung sprach, daß er den Bestand der Gemeinde und ihrer Institutionen in ihren Grundlagen gefährde. Das aber kam in Betracht bei den Verhandlungen über das Gesetz über den Aus-