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Im deutschen Reich · 1898-04-01 · Heft 4 (April 1898) · p. 187

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 4 (April 1898)
Article
Ehrenpflichten
Date
1898-04-01
Page
187 (sequence 13)
Language
German
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Ehrenpflichten. 187 worfen werden. In jenem Falle war es leider nicht möglich, trotz der Anerkennung der Berechtigung unserer Forderung seitens der höchsten Staatsbehörde, einen Erfolg zu erzielen. Indessen haben wir dort wie in zahlreichen Fällen, wenn nicht volle Erfolge, so doch jedenfalls, eine Aufklärung erzielt, welche Erfolge für die Zukunft verbürgt. Und Aufklärung ist dasjenige, was wir auch als ein Hauptmittel im Kampfe jederzeit angewendet haben. Wir sind bemüht gewesen, durch Flugblätter, durch unsere Zeitschrift, durch Publikationen in den Tagesblättern Aufklärung zu schaffen, und der Erfolg in dieser Richtung wird sich in immer steigendem Maße geltend machen. Erfolge aber haben wir erzielt nicht nur nach außen, sondern auch nach innen.' Ich habe an der Spitze meiner Worte Ihnen davon gesprochen, wie sehr wir zu kämpfen hatten mit der Abneigung unserer eigenen Glaubensgenossen gegen.den Kampf, den wir unternommen haben. Auch nach innen mußten wir aufklären, auch unfern Glaubensgenossen mußten wir klar machen, daß sie Rückgrat, daß sie Selbstbewußtsein, Stolz und Manneswürde in einem Maße sich aneignen müßten, das gar nicht umfassend genug sein kann. Stiefkinder müssen doppelt artig sein, die Liebe der Stiefmutter zu gewinnen. Als Stiefkinder des Staates will man uns behandeln, und doppelt ist deshalb unsere Pflicht, nach jeder Richtung hin alles zu meiden, was auch nur den Anschein erwecken könnte, als wäre ein Theil der uns gemachten Vorwürfe begründet. Doppelt rechtlich müssen wir denken und handeln, doppelt peinlich die Gesetze beobachten, in gedoppeltem Maße unsere Pflicht erfüllen, — dann aber auch im Bewußtsein treu erfüllter Pflichten gegen den Staat und gegen unsere Mitbürger mit Selbstbewußtsein und Manneswürde verlangen, daß man uns alle Rechte bewillige und erhalte, die zu verlangen ein jeder Staatsbürger berechtigt ist! Daß es uns gelungen ist, die Selbstachtung unserer Glaubensgenossen zu heben, das Selbstbewußtsein jener zu kräftigen, welche nicht gleich uns im großen Orte leben und sich deshalb in ihrem Berufe mehr oder weniger sicher fühlen vor der Kraft jener ungerechten Angriffe, sondern, in kleinen Orten, in Dörfern verstreut wohnend, sich durch jene Angriffe in ihrer ganzen

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