Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 4 (April 1898)
- Article
- Ehrenpflichten
- Date
- 1898-04-01
- Page
- 186 (sequence 12)
- Language
- German
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186 ~.it deutschen Reich. — sondern nur gesagt habe: Der Talmud solle den Juden gebieten, die Christm zu betrügen. Danach liege also zu einem weiteren Einschreiten keine Veranlassung vor!" Wir konnten uns von der Richtigkeit dieser von dem Superintendenten gemachten Unterscheidung ebensowenig überzeugen, wie von der Nothwendigkeit, den Konfirmandenunterricht durch unrichtige Angaben über das, was im Talmud stehen solle, zu würzen; wir wandten uns deshalb an das Konsistorium und wiesen in unserer Beschwerde darauf hin, daß nach unserer Kenntniß der Satz, daß man nicht falsches Zeugniß ablegen solle wider seinen Nächsten, doch wohl nicht nur ein Gebot der jüdischen Glaubenslehre sei. In kurzer Zeit ward uns der Bescheid, daß in Folge unserer Beschwerde das Geeignete gegen jenen Pastor veranlaßt sei. Auch das Kriegsministerium haben wir in Anspruch nehmen müssen. Meldet da ein Blättlein, dessen Notiz sofort in alle andere Antisemitenzeitungen übergegangen ist: „Wie sich die jüdischen Einjahrig-Freiwilligen zu benehmen pflegen." Sie seien in einem Dorf einquartiert worden, hätten dort von den Bauern sich die auserlesensten Delikatessen kommen lassen, hätten erklärt: Das zahlt Alles die Regimentskasse! — und am nächsten Morgen wären sie mit ihrer Kompagnie „ausgerückt", ohne zu bezahlen. „Sa verhielten sich die Juden als Soldaten!" Wir machten von diesem Berichte dem Kriegsministerium Mittheilung; dieses stellte in der richtigen Erkenntniß, daß alle Soldaten gleich zu behandeln seien, Strafantrag gegen die Verbreiter jenes Berichtes, die Sache wurde untersucht, — und Freiheitsstrafe war die Folge der Verleumdung der jüdischen Einjährig-Freiwilligen. Auch in anderen Fällen haben wir das Kriegsministerium, das Kultusministerium, das Ministerium des Innern, Eisenbahndirektionen, Oberpostdirektionen, Landesdirektoren, Gerichtspräsidien und wie die Behörden alle heißen mögen, an die wir uns gewandt, in Anspruch nehmen müssen, und stattlich ist bereits die Reihe der Erfolge, die wir erzielt haben. Wir haben auch zur Zeit der Berathung des deutsch-russischen Handelsvertrages bei dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts Audienz genommen, um möglichst zu erzielen, baß deutsche Juden als Deutsche nicht denjenigen Vexa'tionen in Rußland ausgesetzt werden dürsten, welchen russische Juden leider noch immer -unter-